M
Markus_S
Vielen Dank für die Info zur Umnutzung! Jetzt habe ich es verstanden.… lief aber dennoch unter landwirtschaftlicher Betrieb.
Ihr müsstet eine Umnutzung beantragen. Und das ist eben im Außenbereich nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Die habt ihr nicht.
Was ist eine FFH-Verträglichkeitsprüfung? Was ist FFH?
Zum Thema FFH:
"Natura 2000 ist ein EU-weites Netz von Schutzgebieten zur Erhaltung gefährdeter oder typischer Lebensräume und Arten. Es setzt sich zusammen aus den Schutzgebieten der Vogelschutz-Richtlinie und den Schutzgebieten der Fauna-Flora-Habitat (FFH-Gebiete) Richtlinie. Mit derzeit ca. 27.000 Schutzgebieten auf 18,6 Prozent der Landfläche der EU ist Natura 2000 das größte grenzüberschreitende, koordinierte Schutzgebietsnetz weltweit. Es leistet einen wichtigen Beitrag zum Schutz der biologischen Vielfalt in der EU.
Die Nutzung von Natura 2000-Gebieten für den Menschen ist kein Tabu. So sind viele traditionelle Kulturlandschaften in Europa erst durch die menschliche Bewirtschaftung so wertvoll geworden, zum Beispiel die Heidelandschaften in Norddeutschland, die es ohne Schafe und Schäfer nicht gäbe. Eine Nutzung der Gebiete ist also weiterhin möglich und sogar erwünscht, wenn sie die betreffenden Arten und Lebensräume nicht beeinträchtigt beziehungsweise zu deren Erhalt beiträgt. Es geht darum, die Interessen des Naturschutzes mit wirtschaftlichen und sozialen Interessen in Einklang zu bringen. Der Artikel 6 der FFH-Richtlinie sieht dazu ein Instrumentarium vor, mit dem die Abwägung über ein gestuftes Verfahren durchgeführt werden kann (siehe FFH -Verträglichkeitsprüfung). "
Wusste vorher auch nicht, dass es das gibt...