Kann ich mit dem Bebauungsplan 2 Vollgeschosse bauen?

4,70 Stern(e) 6 Votes
WilderSueden

WilderSueden

Zwei Vollgeschosse im Laiensinn (=ohne Dachschrägen) wirst du nie schaffen, auch mit Punkt 6 nicht. 4m Wandhöhe (Punk 5) reichen nur bei Zwergen für 2 Stockwerke plus Zwischendecke.
Was du unter Umständen schaffen kannst, ist ein Vollgeschoss im rechtlichen Sinn, das zu mehr als 2/3 der Grundfläche die 2,30m überschreitet
 
K

Kapillan

Zwei Vollgeschosse im Laiensinn (=ohne Dachschrägen) wirst du nie schaffen, auch mit Punkt 6 nicht. 4m Wandhöhe (Punk 5) reichen nur bei Zwergen für 2 Stockwerke plus Zwischendecke.
Was du unter Umständen schaffen kannst, ist ein Vollgeschoss im rechtlichen Sinn, das zu mehr als 2/3 der Grundfläche die 2,30m überschreitet
Wie meinst du das genau? Ich habe das nicht ganz verstanden.
 
C

cschiko

Du schaffst halt kein "Vollgeschoss" ohne Dachschrägen, ein Vollgeschoss im Sinne der Definition des Vollgeschosses könnte hingegen machbar sein. Es ist glaube ich noch landesabhängig, aber ein Geschoss ist dann ein Vollgeschoss wenn es über 2/3 oder 3/4 der Fläche des Geschosses darunter eine lichte Höhe von mindestens 2,30m hat.
 
Zuletzt aktualisiert 27.11.2024
Im Forum Grundrissplanung / Grundstücksplanung gibt es 2398 Themen mit insgesamt 83154 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Kann ich mit dem Bebauungsplan 2 Vollgeschosse bauen?
Nr.ErgebnisBeiträge
1Grundriss Einfamilienhaus Satteldach 1 Vollgeschoss 140qm 45
2Grundriss Doppehaus mit ca. 165m2 und 150m2 / mit Satteldach / Gauben 25
3Gauben Abstand Außenwand oder Dach 16
4Kosten für Bauvorhaben Stadtvilla, 1 Vollgeschoss 33
5Definition Vollgeschoss in Mecklenburg-Vorpommern 17

Oben