Kann ich mit dem Bebauungsplan 2 Vollgeschosse bauen?

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WilderSueden

WilderSueden

Zwei Vollgeschosse im Laiensinn (=ohne Dachschrägen) wirst du nie schaffen, auch mit Punkt 6 nicht. 4m Wandhöhe (Punk 5) reichen nur bei Zwergen für 2 Stockwerke plus Zwischendecke.
Was du unter Umständen schaffen kannst, ist ein Vollgeschoss im rechtlichen Sinn, das zu mehr als 2/3 der Grundfläche die 2,30m überschreitet
 
K

Kapillan

Zwei Vollgeschosse im Laiensinn (=ohne Dachschrägen) wirst du nie schaffen, auch mit Punkt 6 nicht. 4m Wandhöhe (Punk 5) reichen nur bei Zwergen für 2 Stockwerke plus Zwischendecke.
Was du unter Umständen schaffen kannst, ist ein Vollgeschoss im rechtlichen Sinn, das zu mehr als 2/3 der Grundfläche die 2,30m überschreitet
Wie meinst du das genau? Ich habe das nicht ganz verstanden.
 
C

cschiko

Du schaffst halt kein "Vollgeschoss" ohne Dachschrägen, ein Vollgeschoss im Sinne der Definition des Vollgeschosses könnte hingegen machbar sein. Es ist glaube ich noch landesabhängig, aber ein Geschoss ist dann ein Vollgeschoss wenn es über 2/3 oder 3/4 der Fläche des Geschosses darunter eine lichte Höhe von mindestens 2,30m hat.
 
Zuletzt aktualisiert 26.11.2024
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