Erker Möglich? Neubau im Neubaugebiet?

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11ant

11ant

Vorbesitzer des Grundstücks hatte in seinem Bauantrag einen Wintergarten mit Balkon 3x3 Meter bewilligt bekommen.
Dann Ihr auch, sofern seine Baugenehmigung noch gültig wäre. Allerdings läßt sich das nicht auf 6,0 x 2,5 Meter übertragen, und auf einen Erker (oder meinst Du gar ein Zwerchhaus ?) erst recht nicht. Wie gesagt, zeige doch mal den "(fast) finalen" Plan.
 
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Maximus99

Dann Ihr auch, sofern seine Baugenehmigung noch gültig wäre. Allerdings läßt sich das nicht auf 6,0 x 2,5 Meter übertragen, und auf einen Erker (oder meinst Du gar ein Zwerchhaus ?) erst recht nicht. Wie gesagt, zeige doch mal den "(fast) finalen" Plan.
Bei dem Plan handelt es sich um unsere reine Vorstellung, wie es uns gefallen würde. Es wird auch von der Zeichnung nicht korrekt sein, da ich hier einfach mit dem erst besten Programm selber etwas aus Spaß gezeichnet habe. Was korrekt ist, sind die Außenmaße 10x10, die Ausrichtung des Grundstücks, die Maße des Grundstücks und die korrekt Lage der frontseitig + Garage.

Ich warte noch auf eine korrekte Zeichnung der Architektin, die ebenfalls dann Möbel etc. einzeichnet und noch optimieren soll.
Genau so wie korrekte Dicke der innen Wände fehlt, lediglich Außenwände haben die korrekte Stärke.
Der rote Balken soll die Treppe darstellen, kriege es nicht anders hin:(

Ich denke aber der Erker mit der Abweichung des Baufensters ist ersichtlich und verständlich.



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Maximus99

Dann Ihr auch, sofern seine Baugenehmigung noch gültig wäre. Allerdings läßt sich das nicht auf 6,0 x 2,5 Meter übertragen, und auf einen Erker (oder meinst Du gar ein Zwerchhaus ?)
Der Vorbesitzer hatte ein Zweifamilienhaus geplant, wir bauen allerdings ein Einfamilienhaus und haben daher alles umgeplant. Somit stellen wir einen komplett neuen Bauantrag mit neuer Planung, Statik etc.

Ich wollte damit nur sagen, dass eine rückwärtige Bebauung schonmal im Gebiet bewilligt wurde.
Allerdings nur ein Wintergarten inklusive Balkon.
 
Y

ypg

unsere finalen Grundrisse zu planen und diese dann im Nachgang mit einem Architekten zu besprechen.
Falsche Reihenfolge. Du hast viele Fragen und das sind Fragen, die man dem Fachmann stellt, nämlich einem Architekten, der auch eine genehmigungsfähige Zeichnung mit einem funktionellen Hausentwurf erstellt.
Bespreche die Grundrisse doch besser ersteinmal hier. Wenn die bisher noch ohne Architekten entstanden sind, könnte die Finalität auch ein Wunschtraum sein,
Das sind ja ganz neue Züge von Dir: Ständig appellierst Du an diejenigen, die mit selbstgemalten Grundrissen daherkommen, doch mal zu einem richtigen Architekten zu gehen, statt selbst Planer zu spielen. … und jetzt so etwas.
aus dem Euch ein "Architekt" (mit Anführungszeichen, also Bauantragszeichner eines GU oder Vertriebsbeauftragter einer Fertighausfirma) nicht wecken wird, falls Eure Laienplanung genehmigungsfähig abmalbar ist.
… und dann auch noch - ohne irgendeinen Hinweis darauf - die Unterstellung, dass es sich um einen Zeichenknecht handeln würde.
Schließt dies den Erker somit direkt aus?
Nein, nur weil etwas keine Erwähnung im Bebauungsplan findet, ist es nicht automatisch ausgeschlossen. Ein Bebauungsplan setzt den Inhalt der Bauordnung bzw. Landesbauordnung voraus.
Ansonsten sollte ein Erker nicht möglich sein, können wir einen geschlossenen warmen Wintergarten bauen?
Das Problem ist der Bebauungsplan schließt keinen Erker formell aus,
Ein Erker nennt sich fachsprachlich Vorbau. Vorbauten werden nicht (mehr in NRW) explizit erwähnt, sofern sie ein Drittel in seiner Breite der Fassade nicht überschreiten.
Außerdem dürfen sie laut Bauordnung NRW Max 1,6 Meter der Fassade hervortreten.
Der Architekt hat selber nur vorgeschlagen es in den Plan mit aufzunehmen und den Bauantrag zu stellen. Aber vlt hat hier jemand mehr Erfahrung.
Bebauungspläne sind meist eindeutig. Schwammig sind sie nur für diejenigen, die es anders haben wollen und die Lücke suchen.
Ich lehne mich mal aus dem Fenster und sage: wenn ein einfacher Wintergarten bis zu 3 Meter Tiefe erlaubt ist, dann auch ein sonstiger Vorbau. Laut Bauordnung NRW ist grundsätzlich ein Vorbau erlaubt.
Der Bebauungsplan ist in diesem Punkt ja eh sehr offen, sofern keine Abstandsflächen ausgelöst werden.
Ich denke aber der Erker mit der Abweichung des Baufensters ist ersichtlich und verständlich.
Ja, nur dass es kein Erker ist, sondern ein Anbau an einem Haus. Da die Voraussetzungen bis zu einem Drittel etc. nicht eingehalten sind, halte ich ihn für nicht genehmigungsfähig. Das sollte auch der Architekt wissen. Außerdem: wenn man so ein Koloss von Anbau plant, wirkt er sich auf den ganzen Hausentwurf aus. Also so einfach mit „nehmen wir mal mit rein“ läuft nicht. Denn ohne Anbau funktioniert das WZ nicht.
Bei dem Plan handelt es sich um unsere reine Vorstellung,
Seufz… ich würde in diesem Anbau, so wie er angedeutet ist, keinen Sinn erkennen. Planlinks ergibt sich eine Laubfängernische, Planrechts im Haus ergibt sich Fläche, die so erst einmal mit ihren 2,40 Breite überflüssig ist .
Fensterplatzierungen und Anbau sorgen dafür, dass zur Hälfte der Tageszeit Sonnenlicht im Haus abgehalten wird. Naja, dann kann man über gängiges mäkeln: Treppe zu kurz, Weg zur Küche zu lang…
Aber bevor hier die Skizze von Dir diskutiert wird:
Schau mal hier: https://www.hausbau-forum.de/threads/grundriss-planung-unbedingt-vor-beitrag-erstellung-lesen.11714/
Schönes Unterforum, schöner Fragebogen - dann erreichst Du auch diejenigen, die sich hier mit Hausentwürfen auskennen.
 
11ant

11ant

Bei dem Plan handelt es sich um unsere reine Vorstellung, wie es uns gefallen würde. Es wird auch von der Zeichnung nicht korrekt sein, da ich hier einfach mit dem erst besten Programm selber etwas aus Spaß gezeichnet habe.
Da habe ich also wohl schon ziemlich ins Schwarze getroffen, den Finalitätsgrad noch nicht für "bare Münze" zu nehmen. Gemeint war demnach nicht ein wirklich reifer Entwurf, sondern lediglich eine Laienskizze in dem Stadium "die beste, die uns eingefallen ist, nun zeigen wir sie einer Fachperson". Irgendeine beliebige Software ist dafür mehr als ausreichend - noch besser ist das gute alte Karopapier.
Für die Diskussion ist erst einmal wertvoll, verbildlicht zu sehen, was Du meinst. Und das bestärkt mich in der Einschätzung, so werde das beim Bauamt nicht zustimmungsfähig sein.
Du siehst hier etwas vor, was dem Wohn-Esszimmer überhaupt erst eine brauchbare Raumtiefe schafft. Daß es nicht die ganze Raumbreite / Hausbreite fortsetzt, mag es in Deinen Augen untergeordnet erscheinen lassen - objektiv jedoch nicht.
Was - da Du hier bislang nur das EG zeigst - nicht erkennbar wird, ist zudem, ob sich diese Ausbuchtung auf das EG beschränken soll. Übrigens - das nur am Rande - verwendest Du den Begriff auch insofern falsch, daß ein Erker sich nur auf das OG (und ggf. darüber) beschränken würde. Im (nur oder auch) EG ist es ein Zwerchhaus. Und was dem Bebauungsplan als Ausnahme genehm wäre, wäre der klassische Glaskasten-Wintergarten.
Ich warte noch auf eine korrekte Zeichnung der Architektin, die ebenfalls dann Möbel etc. einzeichnet und noch optimieren soll.
Genau so wie korrekte Dicke der innen Wände fehlt, lediglich Außenwände haben die korrekte Stärke.
Das dachte ich mir wohl auch schon zutreffend, daß Du mit der Architektin eine Bauzeichnungsfachperson meinst, die Deine Ideen ins Reine zeichnet. Zu einer echten Architektin ohne Anführungszeichen gehst Du aber besser mit einer Liste von Räumen, Anforderungen und Wünschen, und den eigentlichen Entwurf erarbeitet dann sie.
Der rote Balken soll die Treppe darstellen, kriege es nicht anders hin
Das hast Du wieder genau richtig gemacht: das finite Element Treppe als Black Box, Details klärt die Arbeitsebene.

Falsche Reihenfolge. Du hast viele Fragen und das sind Fragen, die man dem Fachmann stellt, nämlich einem Architekten, der auch eine genehmigungsfähige Zeichnung mit einem funktionellen Hausentwurf erstellt.
Genau so ist es.
Das sind ja ganz neue Züge von Dir: Ständig appellierst Du an diejenigen, die mit selbstgemalten Grundrissen daherkommen, doch mal zu einem richtigen Architekten zu gehen, statt selbst Planer zu spielen. … und jetzt so etwas.
Nein, ich verweise auch hier den Fragesteller an einen richtigen Architekten. Aber zu dem soll er nicht mit Plänen gehen, die vorher noch niemand mit Ahnung von der Materie "beurteilt" hat ...
… und dann auch noch - ohne irgendeinen Hinweis darauf - die Unterstellung, dass es sich um einen Zeichenknecht handeln würde.
... nämlich genau wegen der Vermutung, daß mit der "Architektin" hier keine Architektin gemeint sei, sondern beispielsweise (worst Case, aber erfahrungsgemäß nicht selten) eine Bauzeichnerin. Wir wissen doch beide, daß der Begriff des Architekten in der Laiensprache eine abweichende Bedeutung hat, nämlich eine Art Ehrfurchtsetikett für eine berufsmäßig mit Bauplänen hantierende Person, die die Kundenwünsche in den Produktionsprozeß übersetzt.

Ein Erker nennt sich fachsprachlich Vorbau. Vorbauten werden nicht (mehr in NRW) explizit erwähnt, sofern sie ein Drittel in seiner Breite der Fassade nicht überschreiten.
Ein Erker nennt sich fachsprachlich Erker - was der Laie meist als Erker bezeichnet, nennt sich fachsprachlich Zwerchhaus (und gelegentlich meint der Laie mit einem "Erker" auch einen Risaliten). Als Familie heißen sie Vorbauten. Gemein ist ihnen, daß sie untergeordnet erwartet werden (was im gewünschten Fall nicht zutrifft).
Außerdem dürfen sie laut Bauordnung NRW Max 1,6 Meter der Fassade hervortreten.
Das ist allerdings kein "aber Mutti hat es erlaubt" Maß, sondern steht einem Bebauungsplan durchaus einzuschränken zu.
Ja, nur dass es kein Erker ist, sondern ein Anbau an einem Haus. Da die Voraussetzungen bis zu einem Drittel etc. nicht eingehalten sind, halte ich ihn für nicht genehmigungsfähig. Das sollte auch der Architekt wissen. Außerdem: wenn man so ein Koloss von Anbau plant, wirkt er sich auf den ganzen Hausentwurf aus. Also so einfach mit „nehmen wir mal mit rein“ läuft nicht. Denn ohne Anbau funktioniert das WZ nicht.
Vollste Zustimmung.

Der Wohn-Esszimmer-Ausbuchtung fehlt es hier entschieden an Untergeordnetheit, selbst falls sie auf das EG beschränkt vorgesehen würde.

Hätte ich die Bebauungsplankonformität des Vorbaus zu beurteilen, würde ich (auf die ausgeschöpfte Hausbreite von 10,0 Meter bezogen) eine Vorbau-Breite von 3,3 Metern (Drittelgrenze eingehalten) und -tiefe von 2,0 Metern durchwinken. Wenn dem Grundstücksvorgänger konkret 3 x 3 Meter zu bewilligen in Aussicht gestellt wurden, würde ich dies auch hier erwarten. Aber mehr nicht.

Im übrigen rate ich @Maximus99 dasselbe wie allen anderen Selbermitplanern: 1. zunächst das Raumprogramm zu entwickeln, 2. es auf die Stockwerke zu verteilen und 3. mit dem Grundriss-Layout unbedingt im OG zu beginnen. Und natürlich 4. die Entwurfsplanung einer baufirmenunabhängigen Architektin zu überlassen, der man 5. seine eigenen Skizzen erst zeigt, wenn sie selbst einen Entwurf erarbeitet hat. Bauantragsunterlagen-Inklusivzeichner raten den Kunden selbst vom größen Murks nie ab, wenn dieser genehmigungsfähig ist. Das Bauamt prüft ausschließlich Vorschriftskonformität, nicht Entwurfsqualität. Dort sitzen keine Architekturkritiker. NUR deshalb riet ich dem TE dazu, seine Ideen hier erst einmal vorzuwaschen.
 
H

hanghaus2023

Jetzt muss ich mich hier doch mal einmischen. Im Bebauungsplan steht doch das.

erker-moeglich-neubau-im-neubaugebiet-652997-1.png


Also darf die Grenze mit WIntergarten und Balkon überschritten werden. Sogar um 3 m.
 
Zuletzt aktualisiert 25.11.2024
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