Ist denn sowas üblich, vor allem in der Größenordnung?
Offen gesagt: wenn man sich so "vorbildlich" ungeschickt verhält wir Ihr, dann ja. Ihr habt so vieles falsch gemacht, daß man das mit einem bißchen Erfahrung schon aus so wenig Geschichte erschreckend deutlich herauslesen kann.
Zu einem Generalunternehmer ungeschützt durch einen Architekten oder sonstigen Bauberater hinzugehen, war der erste Fehler: die machen nämlich den meisten Gewinn mit solchen Leuten, die sich selber auf die Schlachtbank legen. Wenigstens den Vertrag und die Bauleistungsbeschreibung hättet Ihr von Fachleuten sachverständig und auch rechtlich prüfen lassen sollen, das machen auch Rechtsanwälte für sehr klug angelegtes Geld. An Um- und Aufmusterungen wird quasi "an den Getränken verdient", das ist grundsätzlich so. Ganz legal besonders schamlos geht das, wenn zwei hohe unterschiedliche Ladungen zusammenkommen: nämlich der Kunde mit allerfeinsten Wünschen und der GU mit einem "Standard", der gerade so mit Ach, Krach, Hängen und Würgen ein Industrieland-Niveau schafft (denn die Beschreibungen klingen hier sämtlich so, als handele es sich bei der Berechnungsgrundlage für die zu ändernden Ausstattungen - mindestens gemessen an Euren Vorstellungen - um billigen Ramsch). Für den "Aufpreis" der Tür gibt es (sofern sie nicht vom Juwelier kommt) normalerweise eine ganze Tür, die schon deutlich etwas Feines ist. Entweder habt Ihr also um mehrere Oktaven überdurchschnittlich exquisite Wünsche, oder der preisliche Nullpunkt des "Aufpreises" ist ein klappriges "Kassengestell". Bei den Treppen klingt das Delta ebenso, da ist mir
@Stephan— mit der Bemerkung ob es eine goldene elektrische Rolltreppe sei lediglich zuvorgekommen.
Rein kaufmännisch-ablauftechnisch ist das absolut sauber so, die Nachträge im Bemusterungsgespräch zu vereinbaren und dessen Protokoll als Vertragsbestandteil bezüglich der Nachträge zu behandeln. Die Fehler waren hier Nummer Eins, daß Ihr einen GU gewählt habt, dessen Standardvorstellungen teuer weit von den eurigen abweichen. Da habt Ihr dann als Fehler Nummer Zwei noch tüchtig mit dem großen Sahnelöffel draufgesattelt, diese höchst endpreisrelevanten vermeintlichen "Details"
nach Unterschrift des Preisangebotes zu besprechen. Die Einladung, so viel ich nenne es mal nett "Ungeschicklichkeit" großzügig zu bestrafen, läßt sich der GU verständlicherweise nicht entgehen. Um Euch so ordentlich über den Tisch ziehen zu lassen, hättet Ihr statt eines sonst als Erste Wahl zu empfehlenden ortsansässigen GU aber auch ebensogut einen der berüchtigten Big Names nehmen können, bei denen nur die Rechtsabteilung noch größer ist als die Abteilung Marketing. Ihr habt Euch offen gesagt wie die Kälber, die sich ihren Metzger selber suchen, verhalten.
Die Mehrpreis"steuer" von 25% und der Herausnahmeabschlag von 15% Margen-Schadenersatz sind in der Höhe überdurchschnittlich, aber in der Sache durchaus marktüblich. Es würde mich nicht wundern, wenn derselbe GU für geschickter auftretende Kunden auch Vertragsmuster mit anderen Tarifen in der Schublade hätte.
Eiche Faltwerk mit Glasgeländer für insg 35k (2 Treppen), 22k ist nur der Aufmusterungsaufschlag.
Wir haben uns aber auch aus Kostengründen inzw. gegen eine Holztreppe entschieden und möchten nun Sichtbeton. Treppe rausnehmen haben wir keine Angst vor, würden wir tatsächlich gerne, da unser BL Betontreppen ungerne verbaut.
Um Himmels Willen nur das nicht. Macht Eure Fehler nicht noch schlimmer. Wenn Ihr bei diesem GU bleibt, dann haltet Euch bei solchen zentralen Rohbau-Kernthemen unbedingt an das 11ant Steinemantra, zumindest bei der Treppen-Bauart eine zu nehmen, die der GU in seinem "Schema F Repertoire" hat !
Mein Plan A wäre hier aber ganz klar, zackzack einen Termin beim Anwalt zu machen und auszuloten, zu welchem Schmerzensgeld Ihr den GU gegen einen austauschen könntet, der nicht so blutgrätschig von den Eurigen abweichende Vorstellungen von "Standard" hat.
Schlüsselfertig ist es bei weitem nicht.
Dann mache ich jetzt mal eine Pause, bis Du uns erheblich mehr Licht in Deinen Vertragsumfang gebracht hast. Soll dieser GU nur einen wetterdichten Rohbau machen, und danach vergibst Du mit Deinem Verhandlungsgeschick die weiteren Gewerke finanziell selbstmörderisch in einem nächsten Akt des Dramas ?
Magst Du uns vielleicht (in einem weiteren Thread) mal fix (auch mit Ansichten) das Haus zeigen, das hier gebaut werden soll ?