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nordanney
Machen wir es mal vollständig und korrekt:Anspruch auf Rückzahlung OHNE Vorfälligkeitsentschädigung gibt es nicht, meintest Du sicherlich.
1. Einen grundsätzlichen Anspruch auf Rückzahlung innerhalb der Zinsbindungsfrist gibt es gar nicht!
2. Erste Ausnahme: Sonderkündigungsrecht nach §489 Baugesetzbuch (10 Jahre + 1/2 Jahr nach vollständigem Empfang des Kreditbetrages)
3. Zweite Ausnahme: Verkauf der Immobilie ==> dann immer nach gesetzlich geregelter Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung
4. Dritte Ausnahme: Vertragliche Regelung
5. Sollte Dich die Bank "einfach so" eine Sondertilgung machen lassen, dann ist sie in der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung komplett frei. Du kannst den Preis annehmen oder es sein lassen.