P
Pascali
Jagut, wenn nur eine Rechnung vom Notar anfällt für den Entwurf, dann kann man diesen ja nach Bezahlung der Rechnung im März noch im April um den Übergabetermin ergänzen und zahlt dann nicht noch einmal für den Entwurf. Dann spielt es doch kostentechnisch keine Rolle den Entwurf schon einmal machen zu lassen und den Übergabe und Bezahltermin noch offen zu lassen.