Person A & Person B wohnen in getrennten Wohnungen.
Person A und Person B (nicht verheiratet) entschließen sich eine Immobilie zu kaufen.
In dieser soll Person B ihren Hauptwohnsitz haben und gibt dafür die jetztige Wohnung auf.
Person A bringt viel Eigenkapital mit.
Person B bringt wenig Eigenkapital mit.
Person A möchte Person B in der Immobilie wohnen lassen. Mietfrei (das ist dann aber eine Leihe -> Der BGH hat in einer neueren Entscheidung (27.1.2016 – XII ZR 33/15) erneut ausgeurteilt, dass bei einer unentgeltlichen Gebrauchsüberlassung von Wohn- und/oder Geschäftsräumen keine Schenkung, sondern nur eine Leihe vorliege. ). Und da Person A mehr von der Immobilie besitzt als Person B leiht Person A quasi Person B den restlichen Teil der Immobilie. Person A wohnt aber woanders.
Person B macht die Immobilie dann zu seinem Hauptwohnsitz (seinem einzigen Wohnsitz).