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Mattes82
Hallo zusammen,
ich habe für 2j ein Haus auf einem Erbbrauchrecht-Grundstück gekauft. Das Objekt war bislang vermietet und wird demnächst selbst bezogen. Vorher wird jedoch noch großflächig umgebaut und saniert. Jetzt folgende rechtliche Frage:
Wann, Wie und in welcher Form muss ich diese Maßnahmen dem Verpächter anzeigen?
ich habe für 2j ein Haus auf einem Erbbrauchrecht-Grundstück gekauft. Das Objekt war bislang vermietet und wird demnächst selbst bezogen. Vorher wird jedoch noch großflächig umgebaut und saniert. Jetzt folgende rechtliche Frage:
Wann, Wie und in welcher Form muss ich diese Maßnahmen dem Verpächter anzeigen?