N
nordanney
Im Grundbuch kann nicht mehr stehen, als im Erbbaurechtsvertrag.Steht eventuell was im Grundbuch dazu?
Somit: Los mit den Arbeiten!
Mit einem Erbbaurecht mietet man ja praktisch nur das Grundstück auf Zeit. Sofern ein Haus darauf steht, muss dieses natürlich bezahlt werden ==> Zum Ablauf des Erbbaurechts gibt es aber eine Entschädigung vom Erbbaurechtsausgeber, da das Haus ja untrennbar mit dem Grundstück verbunden ist. Wenn also ansonsten nichts im Vertrag steht, hindert Dich auch nichts an einer Sanierung bzw. einem Umbau.