M
M a v o
Wir möchten einen Nutzkeller mit Lichthöfen (ca 1-1,5m tief für Fenster) unter ein Fertighaus bauen.
Das Bodengutachten für das Grundstück selbst ist noch nicht da ( ->in Auftrag), aber für das gesamte Neubaugebiet und es gab auch Rammkernsondierungen fast direkt neben dem Grundstück. (Siehe Datei)
Aufgrund von zeitweise drückendem Wasser müsste man mit weißer Wanne bauen.
Ohne weiße Wanne hatten wir jetzt bisher von Fertighausanbietern Angebote für eine größe von ca 9x10m Preise mit Gründung,4Lichtschöchten und 2 Fenstern von 70-80k €
Und Erdarbeiten von 20-25k €
Verschiedene Fragen haben wir:
1. Wie genau funktioniert ein Lichthof in weißer Wanne mit Entwässerungsmöglichkeit (haben kein Foto gefunden) und mit welchen Extrakosten muss man hier rechnen?
2. Mit welchen Mehrkosten ist bei einem oben genannten Keller ca. zu rechnen, wenn man mit weißer Wanne baut?
3. Bei Nachbargrundstücken wurde bereits mit bestimmten Erdarbeiten geplant, wo noch Kies o.ä. aufgeschüttet werden muss, wenn man ohne Keller baut. Kann man anhand der angehängten Datei schon sehen, dass dies nicht mehr notwendig ist, wenn man einen Keller baut, da man so sehr nah an den festeren Boden mit der Gründung kommt?
Ich freue mich über alle Informationen und Nachfragen.
Grüße
Das Bodengutachten für das Grundstück selbst ist noch nicht da ( ->in Auftrag), aber für das gesamte Neubaugebiet und es gab auch Rammkernsondierungen fast direkt neben dem Grundstück. (Siehe Datei)
Aufgrund von zeitweise drückendem Wasser müsste man mit weißer Wanne bauen.
Ohne weiße Wanne hatten wir jetzt bisher von Fertighausanbietern Angebote für eine größe von ca 9x10m Preise mit Gründung,4Lichtschöchten und 2 Fenstern von 70-80k €
Und Erdarbeiten von 20-25k €
Verschiedene Fragen haben wir:
1. Wie genau funktioniert ein Lichthof in weißer Wanne mit Entwässerungsmöglichkeit (haben kein Foto gefunden) und mit welchen Extrakosten muss man hier rechnen?
2. Mit welchen Mehrkosten ist bei einem oben genannten Keller ca. zu rechnen, wenn man mit weißer Wanne baut?
3. Bei Nachbargrundstücken wurde bereits mit bestimmten Erdarbeiten geplant, wo noch Kies o.ä. aufgeschüttet werden muss, wenn man ohne Keller baut. Kann man anhand der angehängten Datei schon sehen, dass dies nicht mehr notwendig ist, wenn man einen Keller baut, da man so sehr nah an den festeren Boden mit der Gründung kommt?
Ich freue mich über alle Informationen und Nachfragen.
Grüße
"6.2.6 Generelle Beurteilung des Feuchtigkeitsschutzes Entsprechend DIN 18533 bzw. den Ausführungsbestimmungen des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton (DAfStB-Richtlinie Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton ) kann der Lastfall Bodenfeuchte und nichtdrückendes Wasser lediglich dann angesetzt werden, wenn für den anstehenden Boden ein Durchlässigkeitsbeiwert von kf 10-4 m/s angesetzt werden kann. Bei den im Bereich der Arbeitsraumsohlen vermutlich überwiegend anstehenden bindigen Böden ist damit zu rechnen, dass diese Vorgabe größtenteils nicht eingehalten wird. Folgende Möglichkeiten kommen daher für den Feuchtigkeitsschutz in Betracht. 1. Außenabdichtung nach DIN 18533 unter Ansatz der Wassereinwirkungsklasse W2.1-E (mäßige Einwirkung von drückendem Wasser) 2. Ausführung aller erdberührten Bauwerksteile nach der DAfStB-Richtlinie Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton . Für die Bemessung ist die Beanspruchungsklasse 1 zugrunde zu legen. Sie gilt für drückendes, nicht drückendes und zeitweise aufstauendes Wasser. Alle Bauwerksfugen und Durchdringungen müssen mit aufeinander abgestimmten Systemen wasserundurchlässig ausgebildet werden (Fugenbänder, Fugenbleche, Injektionsschläuche usw.)."
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