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Engadiner
Und du gibst hier die stRspr zu MIETVERTRÄGEN wieder, beim Kauf wird idR ein strengerer Maßstab angelegt, teilweise 5 Prozent.Bei einer Abweichung der tatsächlichen Wohnfläche von mehr als zehn Prozent, handelt es sich um einen Sachmangel. Die Folge: Der Käufer hat einen Rückzahlungsanspruch und kann ggf. vom Kauf zurücktreten, eine Teilrückzahlung fordern oder die Minderung des Kaufpreises fordern.
Die exakte Größe muss im Kaufvertrag festgehalten sein, denn nur diese vertragliche Abmachung zählt. Kurzum: Der Verkäufer haftet in der Regel für die Richtigkeit der Wohnflächenangabe und sollte sich daher sicher sein, dass diese korrekt ist.