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NicoleW
Wir haben vor 5 Jahren ein Grundstück gekauft. Kein Bauland! Es handelt sich um landwirtschaftliche Fläche.
Wir hatten die Hoffnung darauf bauen zu können. Der Bebauungsplan klammert das Grundstück jedoch aus. Rundherum stehen Häuser!
Der Gemeinde gehört ein kleines Stück angrenzend an dieses Grundstück (gekennzeichnet als Grünland) Hier soll nun ein Löschwassertank in die Erde eingelassen werden.
Dazu haben wir mehrere Fragen
1. Ist ein Löschwassertank ein Bauwerk und unterliegt er dadurch den geltenden Bauvorschriften (Abstand zu Grenzen, usw.)?
2. Bedarf es für einen Löschwassertank einer Baugenehmigung?
3. Wird die Gemeinde hier anders behandelt als Privatpersonen oder muss die Gemeinde auch einen Bauantrag beim zuständigen Kreis stellen, einen roten Punkt aufstellen, den Baubeginn beim Bauamt des Kreises anzeigen usw. ?
4. Darf der Löschwassertank gebaut werden, obwohl die Fläche als Grünland ausgewiesen ist? Verändert sich durch den Bau des Tanks der Status der Fläche? Wird sie dadurch automatisch zu Bauland?
Wir hatten die Hoffnung darauf bauen zu können. Der Bebauungsplan klammert das Grundstück jedoch aus. Rundherum stehen Häuser!
Der Gemeinde gehört ein kleines Stück angrenzend an dieses Grundstück (gekennzeichnet als Grünland) Hier soll nun ein Löschwassertank in die Erde eingelassen werden.
Dazu haben wir mehrere Fragen
1. Ist ein Löschwassertank ein Bauwerk und unterliegt er dadurch den geltenden Bauvorschriften (Abstand zu Grenzen, usw.)?
2. Bedarf es für einen Löschwassertank einer Baugenehmigung?
3. Wird die Gemeinde hier anders behandelt als Privatpersonen oder muss die Gemeinde auch einen Bauantrag beim zuständigen Kreis stellen, einen roten Punkt aufstellen, den Baubeginn beim Bauamt des Kreises anzeigen usw. ?
4. Darf der Löschwassertank gebaut werden, obwohl die Fläche als Grünland ausgewiesen ist? Verändert sich durch den Bau des Tanks der Status der Fläche? Wird sie dadurch automatisch zu Bauland?