Eigenleistungen vor der Hausabnahme (GU) - worauf achten?

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NilsHolgersson

Hallo in die Runde,

erstmal sorry, falls ich im falschen Bereich dieses Thema platzierte - bitte dann verschieben woanders :)
Wir bauen als Bauherren mit Generalunternehmer.
U.a haben wir eine Betontreppe: die Parketttreppenbeläge sowie Stahlgeländer wurden initial in Vertrag mit aufgenommen, die möchten wir aber durch externen Anbieter (sprich als Bauherrenleistung) machen lassen.
Falls wir es "normal" nach der Hausabnahme machen lassen, dann bedeutet es für uns eine Verzögerung von 10-12 Wochen: der Geländerbauer braucht für die Planung bereits verlegte Treppenbeläge wg. Höhen/Winkel und danach noch 8-10 Woche für die Produktion und Montage (individuelle Lösung, Schmiedeeisen). Zudem sollen die Treppenwangen noch verspachtelt werden - dass geht auch am besten erst wenn die Treppenbeläge gesetzt werden (soll noch vom Baufirma gemacht werden).
Deswegen möchten wir die Treppenbeläge vor der Abnahme verlegen lassen (zum Zeitpunkt als ob es noch von der Baufirma gemacht werden hätte).
Der Bauleiter sagt nur, dass wir alles was wir wollen machen können, aber dann für Fall der Fälle verlieren wir die Gewährleistung (z.B. bei Kratzen usw.). Das ist mir auch klar.
Wie kann man das sauber koordinieren: z.B. Teilabnahme Treppenhaus bevor der Treppenbauer kommt, iwie Rücktrittserklärung ausmachen etc.
Gibt es hier tipps und tricks worauf zu achten?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Gruß
Nils
 
M

MachsSelbst

Gibt es denn Mängel, die ihr jetzt schon kennt und bei der Endabnahme aufnehmen würdet? Wenn nicht, spricht ja kaum was dagegen, wirklich gravierende Dinge werden bis dahin kaum noch kommen?
 
Y

ypg

Der Bauleiter sagt nur, dass wir alles was wir wollen machen können, aber dann für Fall der Fälle verlieren wir die Gewährleistung (z.B. bei Kratzen usw.). Das ist mir auch klar.
Wie kann man das sauber koordinieren: z.B. Teilabnahme Treppenhaus bevor der Treppenbauer kommt, iwie Rücktrittserklärung ausmachen etc.
Gibt es hier tipps und tricks worauf zu achten?
Er meint damit: wenn an den Fenstern ein Kratzer bemängelt wird, gibt es dafür keine Garantie, weil ein Handwerker der Fremdfirma, in diesem Fall Treppenbauer, diesen verursacht haben könnte. Da muss das Objekt des Mangels gar nichts mit der Treppe zu tun haben. Aber wenn er mit Eisen und Stäben hantiert, dann kann halt ne Delle im Putz, Tür oder Estrich (theoretisch überall im Haus) passieren.
 
Zuletzt aktualisiert 03.11.2024
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