S
Slawimk
Hallo zusammen,
wir haben mündlich den Zuschlag für ein Haus aus 2019 erhalten. Die Übergabe findet jedoch erst im Sommer 2025 statt, da die Eigentümer neu bauen.
Es wird nun der Kaufvertrag aufgesetzt und wir füllen die Unterlagen für den Notar aus.
Wie würdet Ihr es im Kaufvertrag aufnehmen lassen, falls die Eigentümer zum im Kaufvertrag vereinbarten Termin nicht ausziehen sollten, bspw. wenn die Übergabe des neuen Hauses nicht erfolgt ist? Strafzahlung oder Entschädigung?
Und in welcher Höhe sollte so etwas sein? Hat hier jemand Erfahrungen?
wir haben mündlich den Zuschlag für ein Haus aus 2019 erhalten. Die Übergabe findet jedoch erst im Sommer 2025 statt, da die Eigentümer neu bauen.
Es wird nun der Kaufvertrag aufgesetzt und wir füllen die Unterlagen für den Notar aus.
Wie würdet Ihr es im Kaufvertrag aufnehmen lassen, falls die Eigentümer zum im Kaufvertrag vereinbarten Termin nicht ausziehen sollten, bspw. wenn die Übergabe des neuen Hauses nicht erfolgt ist? Strafzahlung oder Entschädigung?
Und in welcher Höhe sollte so etwas sein? Hat hier jemand Erfahrungen?