A
Anteilseigner
Hallo,
im Internet liest man, dass die Gemeinde 90% der technische Erschließung, aber "nur" 70% für verkehrsmäßige Erschließung auf die Eigentümer umlegen darf.
Im Paragraph 129 Baugesetzbuch steht das aber nicht so drin... dort lese ich nur von 90%. Woher kommen die 70%? Ist das eine alte Regelung?
Vielen Dank schon mal!
im Internet liest man, dass die Gemeinde 90% der technische Erschließung, aber "nur" 70% für verkehrsmäßige Erschließung auf die Eigentümer umlegen darf.
Im Paragraph 129 Baugesetzbuch steht das aber nicht so drin... dort lese ich nur von 90%. Woher kommen die 70%? Ist das eine alte Regelung?
Vielen Dank schon mal!