Also ich zahle jetzt Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle. Der wird sich nicht großartig ändern, wenn dann ein kleines bisschen weniger werden, wenn ich nach dem Wechsel der Steuerklasse weniger Netto habe.
Was ich nicht verstehe
@nordanney du sagst, nach der Scheidung kann ich Geld investieren, wie ich will. Auch da kann ja der Unterhalt neu berechnet werden. Natürlich nicht ständig, ich glaube alle 2 Jahre oder so kann man zur Offenlegung der Einkünfte aufgefordert werden oder wenn vermutet wird / klar ist, dass sich die Einkommensverhältnisse geändert haben.
Ich bin ganz bei euch, dass ich Geduld haben muss. Vor der Scheidung oder dem Ende der Zugewinngemeinschaft ist eh nichts möglich. Der Hausverkauf muss allerdings dieses Jahr noch über die Bühne gehen, wahrscheinlich wäre das auch der richtige Zeitpunkt eine Trennungsfolgenvereinbarung beim Notar zu machen, wo dann auch eine neue Wohnung nicht mehr in den Zugewinn fallen würde.