tempusfugit
Hallo in die Runde,
wir haben bislang immer still mitgelesen, aber nunmehr doch eine Frage, die sich hier noch nicht fand. Wir stehen kurz davor ein Baugrundstück in Brandenburg zu erwerben, um dort ein Haus neu zu bauen.
Der Bebauungsplan ist recht rigide und schreibt eine maximale Höhe von 5,75m vor und ein Dach mit mind. 20 Grad Neigung. Da auch nur ein Geschoss erlaubt ist, geht es in Richtung Bungalow. Immerhin ist die maximale Grundfläche 200 m².
Wir würden gerne 140m² Wohnfläche realisieren und zusätzlich eine Galerieebene mit ca. 70m² einplanen, um dort zwei Arbeitsräume unterzubringen. Wenn nur nicht die Brandenburger Bauordnung seit 2003 vorgeben würde, dass jede Etage mit Räumen über 1,40 Metern Höhe als Vollgeschoss gilt.
Gibt es evtl. Erfahrungswerte, wie solche inneren Galerien gehandhabt werden? Ist das dann auch ein Vollgeschoss, wenn nur ein Teil der Zimmer überdacht sind und die Galerie bspw. zum Wohnraum hin offen ist?
wir haben bislang immer still mitgelesen, aber nunmehr doch eine Frage, die sich hier noch nicht fand. Wir stehen kurz davor ein Baugrundstück in Brandenburg zu erwerben, um dort ein Haus neu zu bauen.
Der Bebauungsplan ist recht rigide und schreibt eine maximale Höhe von 5,75m vor und ein Dach mit mind. 20 Grad Neigung. Da auch nur ein Geschoss erlaubt ist, geht es in Richtung Bungalow. Immerhin ist die maximale Grundfläche 200 m².
Wir würden gerne 140m² Wohnfläche realisieren und zusätzlich eine Galerieebene mit ca. 70m² einplanen, um dort zwei Arbeitsräume unterzubringen. Wenn nur nicht die Brandenburger Bauordnung seit 2003 vorgeben würde, dass jede Etage mit Räumen über 1,40 Metern Höhe als Vollgeschoss gilt.
Gibt es evtl. Erfahrungswerte, wie solche inneren Galerien gehandhabt werden? Ist das dann auch ein Vollgeschoss, wenn nur ein Teil der Zimmer überdacht sind und die Galerie bspw. zum Wohnraum hin offen ist?