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Newbee-BW
Hallo,
mir liegt ein Angebot eines Architekten vor mit folgendem Inhalt:
“Der AG plant den Neubau eines Bungalows mit einer Wohnfläche von 75 m und bittet um eine erste Entwurfsplanung (Skizzen) mit einer ersten Kostenschätzung. Für diese Leistung (Lph. o) wird eine Aufwandsentschädigung notwendig.
Darüber hinaus wird weiterhin schriftlich festgehalten und vereinbart:
Im Falle einer Weiterführung der Planungsleistungen bis zum Baugesuch (Lph. 1-4), wird das vereinbarte Honorar für die Lph. o angerechnet.“
Angebotssumme sind 4.000Euro netto
Ist diese Summe valide und nachvollziehbar?
Sorry für die vielleicht blöde Frage, aber es ist mein erstes Bauprojekt…
VG
mir liegt ein Angebot eines Architekten vor mit folgendem Inhalt:
“Der AG plant den Neubau eines Bungalows mit einer Wohnfläche von 75 m und bittet um eine erste Entwurfsplanung (Skizzen) mit einer ersten Kostenschätzung. Für diese Leistung (Lph. o) wird eine Aufwandsentschädigung notwendig.
Darüber hinaus wird weiterhin schriftlich festgehalten und vereinbart:
Im Falle einer Weiterführung der Planungsleistungen bis zum Baugesuch (Lph. 1-4), wird das vereinbarte Honorar für die Lph. o angerechnet.“
Angebotssumme sind 4.000Euro netto
Ist diese Summe valide und nachvollziehbar?
Sorry für die vielleicht blöde Frage, aber es ist mein erstes Bauprojekt…
VG