B
baubert333
Folgende Situation:
* Kauf & Erstellung einer neuen 4 Zimmer ~90qm ETW vom Bauträger
* Bau lief ziemlich gut, Kommunikation mit Bauträger auch
* zB hat sich die Fertigstellung um 8 Wochen verzögert; er hat das 6 Monate im Voraus kommuniziert und war dann auch ohne Probleme bereit, eine Minderung des Kaufpreises um 2x Monatsmiete etc. zu akzeptieren
* alles lokale Handwerksbetriebe, die ich auch schon zT in meinem eigenen Haus beauftragt hatte
* Bauträger ist ein lokales Unternehmen, hier sehr bekannt, in Vereinen (auch persönlich) engagiert, durchaus auf gutes Ansehen aus, gilt als "Mercedes", also durchaus etwas teurer, was ich aber vorher wusste und auch bereit bin zu tragen (=zahlen)
bei Abnahme folgende Mängel:
1) einige Steckdosen im Flur und in Abstellkammer liegen nicht auf LS Flur/Abstellkammer sondern auf LS Wohnzimmer; habe die Situation überprüft und ich bin 100% sicher, das kann nicht ohne großen Aufwand behoben werden. Den Boden / die Wand aufreissen um das zu beheben kommt auch für mich nicht in Frage. Die Beurteilung des Elektrikers steht zwar noch aus (er ist gerade im Urlaub) aber ich bin sicher, das kann man nicht beheben.
2) in Baubeschreibung steht "Fußbodenheizung mit Thermostat in jedem Raum" (genaue Formulierung habe ich nicht im Kopf). Jetzt stellen wir fest, daß das Gäste-WC keine separate Fußbodenheizung hat, sondern mit am Flur hängt.
Beide Punkte stehen im Abnahmeprotokoll und der Bauleiter, der die Abnahme gemacht hat, hat auch nicht groß herumgezickt. Wir waren uns einig, daß ich das weitere Vorgehen mit seinem Chef besprechen werde.
Wirklich große Probleme sind ja beide Punkte nicht, aber ich will mir auch nicht alles gefallen lassen. Plus, was in der Baubeschreibung steht sollte ja auch geliefert werden ...
Ich habe keine Lust auf Behebung dieser Mängel zu pochen, da das ja beides größere Aktionen wären. Plus, der Mieter könnte erst später einziehen bzw. Miete mindern, also noch mehr Stress. Denke der Bauträger wird das ähnlich sehen, denn der will ja seine letzte Rate und dann Ruhe haben.
Kann ich davon ausgehen, daß diese beiden Punkte auf eine Minderung des Kaufpreises hinauslaufen ?
Wie hoch könnte man die Minderung für diese Punkte ansetzen ?
Oder muß da zwingend ein Sachverständiger her ? Auch dazu habe ich wenig Lust, denn das bedeutet wieder Zeit, Aufwand, Geld und mit Sicherheit Stress mit dem Bauträger. Bisher war der Bauträger ja kulant. Daher gehe ich davon aus, daß er sich auf Minderung einlassen wird.
Was sagen die Experten ?
* Kauf & Erstellung einer neuen 4 Zimmer ~90qm ETW vom Bauträger
* Bau lief ziemlich gut, Kommunikation mit Bauträger auch
* zB hat sich die Fertigstellung um 8 Wochen verzögert; er hat das 6 Monate im Voraus kommuniziert und war dann auch ohne Probleme bereit, eine Minderung des Kaufpreises um 2x Monatsmiete etc. zu akzeptieren
* alles lokale Handwerksbetriebe, die ich auch schon zT in meinem eigenen Haus beauftragt hatte
* Bauträger ist ein lokales Unternehmen, hier sehr bekannt, in Vereinen (auch persönlich) engagiert, durchaus auf gutes Ansehen aus, gilt als "Mercedes", also durchaus etwas teurer, was ich aber vorher wusste und auch bereit bin zu tragen (=zahlen)
bei Abnahme folgende Mängel:
1) einige Steckdosen im Flur und in Abstellkammer liegen nicht auf LS Flur/Abstellkammer sondern auf LS Wohnzimmer; habe die Situation überprüft und ich bin 100% sicher, das kann nicht ohne großen Aufwand behoben werden. Den Boden / die Wand aufreissen um das zu beheben kommt auch für mich nicht in Frage. Die Beurteilung des Elektrikers steht zwar noch aus (er ist gerade im Urlaub) aber ich bin sicher, das kann man nicht beheben.
2) in Baubeschreibung steht "Fußbodenheizung mit Thermostat in jedem Raum" (genaue Formulierung habe ich nicht im Kopf). Jetzt stellen wir fest, daß das Gäste-WC keine separate Fußbodenheizung hat, sondern mit am Flur hängt.
Beide Punkte stehen im Abnahmeprotokoll und der Bauleiter, der die Abnahme gemacht hat, hat auch nicht groß herumgezickt. Wir waren uns einig, daß ich das weitere Vorgehen mit seinem Chef besprechen werde.
Wirklich große Probleme sind ja beide Punkte nicht, aber ich will mir auch nicht alles gefallen lassen. Plus, was in der Baubeschreibung steht sollte ja auch geliefert werden ...
Ich habe keine Lust auf Behebung dieser Mängel zu pochen, da das ja beides größere Aktionen wären. Plus, der Mieter könnte erst später einziehen bzw. Miete mindern, also noch mehr Stress. Denke der Bauträger wird das ähnlich sehen, denn der will ja seine letzte Rate und dann Ruhe haben.
Kann ich davon ausgehen, daß diese beiden Punkte auf eine Minderung des Kaufpreises hinauslaufen ?
Wie hoch könnte man die Minderung für diese Punkte ansetzen ?
Oder muß da zwingend ein Sachverständiger her ? Auch dazu habe ich wenig Lust, denn das bedeutet wieder Zeit, Aufwand, Geld und mit Sicherheit Stress mit dem Bauträger. Bisher war der Bauträger ja kulant. Daher gehe ich davon aus, daß er sich auf Minderung einlassen wird.
Was sagen die Experten ?