M
Marslsmn
Hallo zusammen,
Falls es solch ein Thema schon gibt freue ich mich über einen Link aber, da ich einen Beitrag aus 2021 gefunden habe dem speziell geholfen wurde, dachte ich mir vielleicht könnt ihr mir in meinem konkreten Fall ebenfalls weiterhelfen:
Mein Großvater hat bereits in den 90ern sein 2300m² Grundstück geteilt, sodass später seine Kinder/Enkel dort bauen können.
Irgendwann hat die Stadt dann eine Klarstellungssatzung erlassen wobei genau bei meinem Grundstück der Schnitt zum Außenbereich gezogen wurde.
Es handelt sich um das Flurstück 63/2 bzw. ebenfalls 1082 wobei dieses Flurstück "nur" ein Weg zur bereits vorhandenen Garage darstellt.
Die Stadt selbst wo ich zuerst nachfragte, sagte mir sie sieht kein Problem mit der Bebauung und nach deren Argumentation und Gedanken zu Klarstellungssatzung Flächennutzungsplan & Gesamtbild der Straße sollte das kein Problem sein.
Das Bauamt allerdings sagt klar nein zur Bebaubarkeit da nur ein kleiner Teil des Grundstücks im Innenbereich liegt.
Welche Möglichkeiten habe ich nun und kann man mit irgendwelchen Argumententen das Bauamt umstimmen? Würde ggfs. eine Einschätzung/Stellungnahme der Stadt etwas bewirken?
Hier einmal ein Auszug des Flurstücks, des Flächennutzungsplans & der Klarstellungssatzung. Auf mich wirkt es so als habe man einfach am Ende des Weges den Strich gezogen und nicht extra mit dem Gedanken, dass genau mein Grundstück (welches das letzte in dieser Straße ist) explizit zum Außenbereich zählen soll.
Vielleicht rede ich mir das auch schön und die Angelegenheit ist aussichtslos - deshalb freue ich mich auf eure Expertise
Danke!
Zusätzliche Infos zu den Bildern:
Der Lila Strich ist die Bodenrichtwertgrenze welche sich an der Klarstellungssatzung orientiert - nur zur Visualisierung
Flurstück 1169 ist nicht von unserer Straße Zugänglich. Es ist eine Kleingartenanlage die ihren Eingang woanders hat. Wie gesagt ist mein Grundstück das letzte in dieser Straße voller Einfamilienhäuser.
Flurstück 63/1 gehört ebenfalls meiner Familie ist aber nur mit einem Carport bebaut. Laut der Stadt würden meine Chancen beim Bauamt steigen wenn das erst bebaut werden würde um dann mit meinem Grundstück "die Siedlung abzuschließen"
Flurstück 48 bzw. Hausnr. 11 ist leider "nur" ein Wochenendbungalow (der einzige in der Straße) was mir bei Argumentation vor dem Bauamt nicht geholfen hat.
Falls es solch ein Thema schon gibt freue ich mich über einen Link aber, da ich einen Beitrag aus 2021 gefunden habe dem speziell geholfen wurde, dachte ich mir vielleicht könnt ihr mir in meinem konkreten Fall ebenfalls weiterhelfen:
Mein Großvater hat bereits in den 90ern sein 2300m² Grundstück geteilt, sodass später seine Kinder/Enkel dort bauen können.
Irgendwann hat die Stadt dann eine Klarstellungssatzung erlassen wobei genau bei meinem Grundstück der Schnitt zum Außenbereich gezogen wurde.
Es handelt sich um das Flurstück 63/2 bzw. ebenfalls 1082 wobei dieses Flurstück "nur" ein Weg zur bereits vorhandenen Garage darstellt.
Die Stadt selbst wo ich zuerst nachfragte, sagte mir sie sieht kein Problem mit der Bebauung und nach deren Argumentation und Gedanken zu Klarstellungssatzung Flächennutzungsplan & Gesamtbild der Straße sollte das kein Problem sein.
Das Bauamt allerdings sagt klar nein zur Bebaubarkeit da nur ein kleiner Teil des Grundstücks im Innenbereich liegt.
Welche Möglichkeiten habe ich nun und kann man mit irgendwelchen Argumententen das Bauamt umstimmen? Würde ggfs. eine Einschätzung/Stellungnahme der Stadt etwas bewirken?
Hier einmal ein Auszug des Flurstücks, des Flächennutzungsplans & der Klarstellungssatzung. Auf mich wirkt es so als habe man einfach am Ende des Weges den Strich gezogen und nicht extra mit dem Gedanken, dass genau mein Grundstück (welches das letzte in dieser Straße ist) explizit zum Außenbereich zählen soll.
Vielleicht rede ich mir das auch schön und die Angelegenheit ist aussichtslos - deshalb freue ich mich auf eure Expertise
Danke!
Zusätzliche Infos zu den Bildern:
Der Lila Strich ist die Bodenrichtwertgrenze welche sich an der Klarstellungssatzung orientiert - nur zur Visualisierung
Flurstück 1169 ist nicht von unserer Straße Zugänglich. Es ist eine Kleingartenanlage die ihren Eingang woanders hat. Wie gesagt ist mein Grundstück das letzte in dieser Straße voller Einfamilienhäuser.
Flurstück 63/1 gehört ebenfalls meiner Familie ist aber nur mit einem Carport bebaut. Laut der Stadt würden meine Chancen beim Bauamt steigen wenn das erst bebaut werden würde um dann mit meinem Grundstück "die Siedlung abzuschließen"
Flurstück 48 bzw. Hausnr. 11 ist leider "nur" ein Wochenendbungalow (der einzige in der Straße) was mir bei Argumentation vor dem Bauamt nicht geholfen hat.