Widerspruch oder Nachtrag bei denkmalrechtlichem Bescheid

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M

mayor333

Hallo,

für unser Objekt gibt es einen Bebauungsplan für die Innenentwicklung in dem jede Änderung, die man vornehmen darf, beschrieben wurde.
Egal ob Dach, Fenster, Außenfarbe für das Objekt, Steine für den Parkplatz.

Wir haben in dem Antrag für den Denkmalschutz genau auf dieses Schreiben referiert, punkt für Punkt.

Leider wurde vom Denkmalschutz der Antrag nun ab gelehnt, Begründung war: es wurden zu wenig Details erwähnt.
Beispiel: Fenster werden wieder mit Wienersprossen, weißer Farbe und ohne Rollläden verbaut. - Wir haben im Antrag auf das Kapitel im BB verwiesen.
Behörde möchte aber genau diesen Fließtext im Antrag stehen haben.

Leider geht es mit fast allen punkten so weiter.

Nun ist meine Frag, was tun. Wir haben leider ein wenig Zeitdruck, der Fenster Bauer wartet seit drei Monaten auf das go von uns.

Sollen wir Widerspruch nun einlegen und den Antrag so detailliert formulieren wie gewünscht ( was wir jetzt schon mit dem Architekt getan haben) oder einfach
auf der Behörde durchklingeln und die nachgearbeiteten Dokumente nochmal vorlegen?

Ich habe einfach Angst, dass es wieder von vorne los geht und die Behörde wieder auf ihr Recht von drei Monaten beharrt, in der sie Zeit haben zu prüfen.
(Bei dem jetzigen Antrag war nach 5 Tagen die Absage im System, nur eben wurde der Antrag nicht mehr gefunden und ist erst knapp 2 Monate nach Antragseingang an uns verschickt worden)

Danke für eure Ratschläge
 
S

Schorsch_baut

Was sagt denn der Architekt? Das ist doch sein Job, solche Entscheidungen zu treffen oder bei der zuständigen Behörde zu klären, was die nun wollen.
 
M

mayor333

Was sagt denn der Architekt? Das ist doch sein Job, solche Entscheidungen zu treffen oder bei der zuständigen Behörde zu klären, was die nun wollen.
Wir hatten ja eh unsere Schwierigkeiten mit dem Architekt.
Denkmalbehörde wäre ja so kleinkariert, er versteht das nicht warum die solche Anforderungen stellen wenn es doch einen Bebauungsplan gibt.

Hat jetzt alle Zeichnungen aktualisiert (sprossen in die Fenster, Parkplatz genau eingezeichnet) und die Beschreibung nun genauer vorgenommen.
 
11ant

11ant

Wir hatten ja eh unsere Schwierigkeiten mit dem Architekt.
Denkmalbehörde wäre ja so kleinkariert, er versteht das nicht warum die solche Anforderungen stellen wenn es doch einen Bebauungsplan gibt.
Das klingt nach nicht auf Bauen im Bestand spezialisiertem Architekten. Bebauungsplan ersetzt Denkmalschutz nicht.
 
C

CornforthWhite

Komplette Fehlleistung des Architekten. Wie hier schon völlig zutreffend gesagt wurde: dass er nicht zu verstehen scheint, dass der Bebauungsplan und die Einhaltung der denkmalrechtlichen Vorschriften nichts miteinander zu tun haben und er nun die Denkmalschutzbehörde beschimpft, ist schon eher armselig. Ich kenne die Vorgehensweise von einem mir bekannten Architekten, der viel mit Denkmalschutzobjekten arbeitet, ganz anders. Da wird bei jeder Maßnahme von Anfang an der Denkmalschutz mit ins Boot geholt und es werden den Eigentümern dann auch nur Vorschläge unterbreitet, bei denen klar ist, dass diese so auch genehmigungsfähig wären. Kommunikation mit der Behörde ist in dem Bereich wirklich das A und O. Ja, teilweise sitzen dort kleinkarierte Entscheider, die auch wohlmeinenden Eigentümern das Leben unnötig schwer machen (und den Zielen des Denkmalschutzes damit möglicherweise letztlich einen Bärendienst erweisen), aber andererseits ist das auch ein Stück weit nachvollziehbar, wenn man sieht, wie einige schwarze Schafe sich Schlupflöcher zu nutze machen und historische Objekte bei der ersten sich bietenden Chance komplett ruinieren.

Nachdem der Architekt offensichtlich keinen guten Draht zur Denkmalschutzbehörde pflegt und eigentlich auch keine Lust darauf hat, würde ich hier wohl oder übel selbst zum Telefonhörer greifen. Euer Problem, Zeitdruck, etc. freundlich erklären, deutlich machen, dass ihr keine Vorschriften unterlaufen wolltet und nachfragen, was nun das beste Vorgehen für eine schnelle Lösung ist.
 
wiltshire

wiltshire

würde ich hier wohl oder übel selbst zum Telefonhörer greifen. Euer Problem, Zeitdruck, etc. freundlich erklären, deutlich machen, dass ihr keine Vorschriften unterlaufen wolltet und nachfragen, was nun das beste Vorgehen für eine schnelle Lösung ist.
genau so. Eine ablehnende Haltung wird man am Einfachsten im Gespräch los. Es ist ja so, dass ihr alle Auflagen erfüllen wollt - da wird es eine schnelle Lösung geben können - und wenn es nur die schnelle Bearbeitung des korrigierten Antrages ist.
Mein Eindruck: Der Architekt hat es sich etwas zu einfach gemacht. Zeitnah nachbessern lassen, kontrollieren, selbst übermitteln und fertig.
 
Zuletzt aktualisiert 18.01.2025
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