Aktuell Bau Magdeburg Insolvenz - Seid ihr betroffene? - Probleme?

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11ant

11ant

Ich weiß nicht, woher du diese Infos hast, aber meines Wissens sind die Abschlüsse jährlich zu veröffentlichen und die Strafen für Nichtveröffentlichung bis 31.12. des Folgejahres nicht unerheblich.
Ich bezog mich auf die drei Jahre bis zur aus der Nichtveröffentlichung folgenden Löschungsandrohung. Die Veröffentlichungspraxis des BAJ gebietet jedem Unternehmer der bei klarem Verstand ist, in Deutschland keine Kapitalgesellschaft zu betreiben. Dank des Brexit gibt es eine weitere Alternative als die Schweiz, in zwei Flugstunden offshore zu sein - ich persönlich rate allerdings dazu, Personengesellschaften zu bevorzugen.
 
Musketier

Musketier

Zum Thema Personengesellschaft habe ich eine andere Meinung, zumal wer bei klarem Verstand ist, gründet in Deutschland kein Unternehmen oder zumindest keines mit Angestellten - aber wir schweifen ab.

Die Aktuell Bau sowie deren Schwestergesellschaften sind alles GmbHs und damit über 1 Jahr mit dem 2022er Abschluss überfällig.
 
N

nordanney

Ich weiß nicht, woher du diese Infos hast, aber meines Wissens sind die Abschlüsse jährlich zu veröffentlichen und die Strafen für Nichtveröffentlichung bis 31.12. des Folgejahres nicht unerheblich. Der Steuerberaterverband hat jetzt nochmal eine Fristverlängerung fürs Ordnungsgeldverfahren vom 31.12.2024 auf den 01.04.2025 für die 2023er Abschlüsse rausgehandelt. Nachzulesen z,.B. im Datevmagazin unter dem Suchbegriff "Verspätete Offenlegung der Jahresabschlüsse bis zum 1. April 2025 sanktionsfrei"
Mal zur Klarstellung.
Pflichten zur Veröffentlichung kann man nachlesen - richtig interessant wird der letzte Punkt der nachfolgenden Aufstellung (stammt vom BfJ)
1738323811232.png

Dann gibt es kleine Unternehmen, die lediglich eine vereinfache Bilanz ohne Lagebericht und GuV (also am Ende nicht aussagekräftig) einreichen müssen.
aktuell-bau-magdeburg-insolvenz-seid-ihr-betroffene-probleme-681669-1.png


Daneben gibt es Kleinstunternehmen
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die die Veröffentlichung durch Hinterlegung ersetzen können. Die JA findest Du also auch gar nicht im Netz.

Es kann also immer sein, dass eine Firma gar nicht im Bundesanzeiger erscheint, aber trotzdem gesetzeskonform handelt.
 
Musketier

Musketier

Du erzählst mir nix neues.
Ich müsste nochmal nachschauen, aber wenn ich mich recht entsinne, war der Vorjahresabschluss der GmbH von einem Wirtschaftsprüfer der Big Four geprüft, dürfte also auf jeden Fall keine kleine Kapitalgesellschaft oder Kleinstkapitalgesellschaft sein.
 
N

nunc carcer

Zunächst Herzlichen Dank für die rege Beteiligung! Unsere Lernkurve ist weiter ansteigend.
sind alles GmbHs und damit über 1 Jahr mit dem 2022er Abschluss überfällig.
Es kann also immer sein, dass eine Firma gar nicht im Bundesanzeiger erscheint, aber trotzdem gesetzeskonform handelt.
Im Unternehmensregister sind fast alle 2022er Jahresabschlüsse mit Stand 2024 vorhanden (teilweise auch z.B. bei Northdata) - warum auch immer nicht im Bundesanzeiger. Einige sind hinter einer Paywall (meist die älteren oder die der Projekt- bzw. "kleineren" GmbHs). Nur bei CWS Bau (seit Sommer in Liquidation) fehlt 2022.
Mein Mitleid mit den Bauherren ist genau so groß, wie ihr Schaden ohne eigenes Mitverschulden ist.
Ich rate Hauskäufern aus Bauträgerprojekten und Bauherren von Generalunternehmern, die Firmenstruktur ihres Vertragspartners darauf hin zu betrachten, ob sie authentisch mit Klugheit erklärbar sind oder einen Anfangsverdacht von Haftungsbegrenzung zu betrügerischen Zwecken hervorrufen (und in der Konsequenz mindestens ihre Sicherheitsforderungen danach auszurichten oder gar auf gefährliche Geschäfte zu verzichten).
Was soll bitte das Mitverschulden der Bauherren sein?
Die Bauherren bei GUs sind häufig einfache Arbeiter bis Akademiker, die wenig bis keine Ahnung vom Bau und BWL haben, und sich von ihren Ersparnissen für's Alter und/oder die Familie einmalig ein bisschen Eigentum ohne architektonische Extravaganzen zu überschaubarem Aufwand und planbaren Konditionen leisten. Selbst wenn ein GU einen gewissen Aufschlag gegenüber einer freien Planung und der Vergabe in Einzelgewerken nimmt, sollte man doch nicht davon ausgehen müssen, dass der Vertragspartner vorhaben könnte, einen gnadenlos zu ruinieren. Eigentlich bekunden beide Seiten während der Vertragsanbahnung ja (Wohl)Wollen. Um ein Unternehmen detektivisch zu durchleuchten, muss man m.M.n. ziemlich im Stoff stehen. Auch wird man (fast) immer Fragwürdiges finden - und dafür augenscheinlich plausible Antworten bekommen. Vieles haben wir auch erst suxzessive gelernt, nachdem Probleme aufgetaucht sind.
Negative Bewertungen und Kommentare waren seinerzeit bei Aktuell Bau auf verschiedensten Portalen übrigens kaum zu finden. Inzwischen wissen wir auch aus eigener Erfahrung, dass diese gelöscht wurden und werden, und erkennt bei den positiven Bewertungen viele Namen aus der inzwischen bekannten (ehemaligen) Mitarbeiterschaft sowie dem Firmen- und familiären Umfeld. Einziges Indiz vorab wäre überhaupt die grundsätzlich geringe Anzahl an Bewertungen gewesen. Hinzu kommt noch der Eigentümer-/Geschäftsführerwechsel vor wenigen Jahren, sodass auch die Altvorhaben schwer vergleichbar sind.
Die angepriesene baubegleitende Fremdüberwachung durch die DEKRA bei Aktuell Bau ist übrigens für die Bauherren nahezu wertlos: wenn die Bauherren nicht aufpassen, wird diese nämlich gerne mal eingespart, und die DEKRA händigt entsprechende Protokolle ausschließlich an den Besteller = GU aus.
Also, was soll das Mitverschulden der Bauherren sein? Ehrlichkeit? Naivität?

Auch bauherrenseitige Fachkunde, Sachverstand und Rechtsbeistand konnten nicht zu kooperativen, zügigen und mangelfreien Leistungserbringung motivieren. Und wenn der in verschiedenen (früheren) Kommentaren genannte Anteil an in die Kündigung zu treibenden und auf die Vertragsstrafen abzielender Vorhaben auch nur ansatzweise stimmt, ist das kriminell!
Der Verlauf unseres Vorhabens mit Aktuell Bau sieht in der kompakten Rückschau ab der Vertragsunterzeichnung leider nach einer ganzen Kette von Sollbruchstellen aus: vielfältig verschleppen und inkompetent mangelhaft leisten, Probleme suchen statt Lösungen finden, eingeforderte Informationen und Termine ignorieren, überzogene Nachträge stellen, vertraglich festgeschriebene Sicherheiten nicht leisten, nachgewiesen fehlerhaft bauen, fehlerhafte Abrechnungsversuche und irgendwann juristisch drohen. Im "Vorwärtsgang" war man immer (zu) gutmütig, verständnisvoll, ließ sich vertrösten und suchte eigene Ursachen.


Und um u.a. eine solche Systematik herauszufinden und zu belegen, habe ich z.B. diesen Thread/Aufruf gestartet.
Das ist ein dickes Brett, ich weiß. Aber ich bin zuversichtlich, dass sich genügend geschädigte Bauherren zusammenfinden, und auch (ehemalige) Insider den eigenen Kopf aus der Schlinge bekommen wollen. Mit einigen sind wir schon in Kontakt. Außerdem ist die Gläubigerversammlung inzwischen anberaumt.
Veröffentlichungsdatum: 19.12.2024
aktuelles Aktenzeichen Gericht: 340 IN 515/24 (371)
Name, Vorname / Bezeichnung: Magdeburg Aktuell Bau GmbH
Sitz / Wohnsitz Register: Magdeburg Stendal, HRB 108813
Denn zum Verfahren gibt es aktuelle Entwicklungen (siehe Insolvenzbekanntmachungen):
340 IN 515/24 (371): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Aktuell Bau GmbH, Lorenzweg 71, 39128 Magdeburg, die Herstellung von Bauwerken oder deren Rekonstruktion aller Art auf eigene und fremde Rechnung; der Handel mit Baumaterialien aller Art. (AG Stendal, HRB 108813), vertr. d.: [... Privatdaten ...], (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 19.12.2024 um 10:50 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Magdeburg, 28.01.2025
und gegenüber Bauherren/Gläubigern schon vorab angekündigt:
Amtsgericht Magdeburg: Am 31.01.2025 um 11:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der Aktuell Bau GmbH, Lorenzweg 71, 39128 Magdeburg, Herstellung von Bauwerken oder deren Rekonstruktion aller Art auf eigene und fremde Rechnung; Handel mit
Baumaterialien aller Art. (AG Stendal, HRB 108813),
vertreten durch:
[... Name ...], (Geschäftsführer). Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt [... Kontaktdaten ...]. Das Verfahren wird mündlich geführt (§ 5 InsO). Anmeldefrist: 28.03.2025. Gläubigerversammlung: Am Dienstag, 29.04.2025, 10:00 Uhr, Saal 14, Amtsgericht Magdeburg, Justizzentrum Magdeburg, Breiter Weg 203 - 206, 39104 Magdeburg , eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO) sowie über die in den §§ 35, 66, 100, 149, 157, 159, 160, 162, 163, 207, 271 InsO bezeichneten Angelegenheiten: Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), Rechnungs- bzw. Zwischenrechnungslegung des Insolvenzverwalters gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 InsO), Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), Hinterlegung oder Anlegung von Wertgegenständen (§ 149 InsO), Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z.B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan, Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebes der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauerhaften Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, dass die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreites mit erheblichem Streitwert (§ 160 InsO), eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gemäß § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung, Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO), verbunden gemäß § 29 Abs. 2 InsO mit einer Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden. Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen als erteilt (§ 160 InsO). Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle eingesehen werden. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Hinweis:
Informationen nach Art. 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) finden Sie unter dem Link https://ag-md.sachsen-anhalt.de/amtsgericht/datenschutzerklaerung/.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, werden darauf hingewiesen, dass sie unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
- 340 IN 515/24 (371) - (31.01.2025)
Die detaillierten Beschlüsse sind hoffentlich bald im Handelsregister einsehbar, wo auch schon der ursprüngliche zu finden war.

Übrigens läuft wohl seit wenigen Tagen vor der Eröffnung des Insolvenzantragsverfahrens ein Gerichtsverfahren anderer Bauherren - wer sieht einen Zusammenhang?



Da somit in der Zukunft von Aktuell Bau also mutmaßlich kaum noch Nennenswertes zu holen sein wird, nehme ich auch die Vergangenheit der Akteure unter die Lupe. Vielleicht taugt ja der Firmenname zur Aufenthaltsbeschreibung.
Ich lade Sie daher ein, gerne mal Ihre Sicht z.B. auf die amtlich frei verfügbaren Dokumentationen zu "Roder & Sohn e.K." i.V.m. "Roder Handel, Transport und Logistik GmbH" aka. CWS Logistik sowie "Roder Abbruch, Hoch- und Tiefbau GmbH" aka. CWS Bau i.V.m. BFB unter Beachtung der zeitlichen, personellen und/oder finanziellen Korrelationen (oder sind es Kausalitäten?) zu erläutern.
 
11ant

11ant

Was soll bitte das Mitverschulden der Bauherren sein?
Die Bauherren bei GUs sind häufig einfache Arbeiter bis Akademiker, die wenig bis keine Ahnung vom Bau und BWL haben, und sich von ihren Ersparnissen für's Alter und/oder die Familie einmalig ein bisschen Eigentum ohne architektonische Extravaganzen zu überschaubarem Aufwand und planbaren Konditionen leisten. Selbst wenn ein GU einen gewissen Aufschlag gegenüber einer freien Planung und der Vergabe in Einzelgewerken nimmt, sollte man doch nicht davon ausgehen müssen, dass der Vertragspartner vorhaben könnte, einen gnadenlos zu ruinieren. Eigentlich bekunden beide Seiten während der Vertragsanbahnung ja (Wohl)Wollen. Um ein Unternehmen detektivisch zu durchleuchten, muss man m.M.n. ziemlich im Stoff stehen. Auch wird man (fast) immer Fragwürdiges finden - und dafür augenscheinlich plausible Antworten bekommen.
Ausnahmslos allen GU-Bauherren / BT-Käufern ist zuzumuten, nicht erst im Stadium "Hilfe ! - die Firma Schlitzohr sieht plötzlich pleite aus" ins Internet zu gehen, sondern sich bereits vor ihren Unterschriftsleistungen umzuschauen. Jeder auch absolute Nichtkaufmann kann dort lesen, wie oft zu Fertigstellungsbürgschaften (vor Vertragsabschluss) und Gewährleistungsbürgschaften (spätestens vor der Schlussrate) geraten wird. Und in mehreren Wirtschaftsauskunftsportalen kann man bereits vor der Paywall nachschauen, bei wie vielen Firmen B. Trüger Geschäftsführer war oder ist. Auch wenn Geschäftsführer (ibs. gegen die Geschäftsführergeliebte mit Background Nagelstudio) ausgewechselt werden und der Firmensitz zu einem Bestatter verlegt wird, kann das buchstäblich Jedermann mit Internetzugang nachlesen. In vielen Threads zum Thema Baufirmeninsolvenzen lese ich im Grunde immer wieder dieselbe Geschichte von Leuten, die unter einem Dutzend Warnlampen noch nicht auf die Idee kommen, daß die Unschuldsvermutung in Geschäftsbeziehungen mit einem steilen Gefälle aus bislang unbekanntem Gegenpart und hohem Lehrgeldverlustrisiko mit Vorsicht zu genießen ist. Ab einem gewissen leider garnicht so selten überschrittenen Maß an Naivität tritt man auf meiner Tränendrüse ins Leere und kann ich gut nachvollziehen, wenn Richter ihre Sitzungspausen mit Kopfschütteln verbringen.

So weit aber nur, um Deine Nachfrage wo ich zuweilen ein Mitverschulden der Geschädigten sehe zu beantworten. Freilich gibt es auch echte "Nur-Opfer", die ihr Fiasko nicht hätten kommen sehen können oder gar müssen. Deinem dankenswerten Engagement wünsche ich ein entsprechend angemessenes Gelingen !

Allen Geschädigten empfehle ich, hier niemals nur den ihren eigenen GU oder BT betreffenden Thread, sondern auch die "Schwesterthreads" zu lesen und sich auch "quer" mit den "Selbsthilfegruppen" der anderen Pleitegeier auszutauschen. Viele Geschichten und Handlungsmuster ähneln sich, und so sind auch Hilfs- und Gegenmaßnahmen häufig übertragbar. Allerdings ist eben auch das Erschrecken "wie blind muß ich gewesen sein ?" nicht immer zu vermeiden, d.h. so manche reine Opferrolle kann auch Kratzer bekommen. Als freier Bauberater kann ich präventiv helfen, im Ehrenamt als Mitgliederbetreuer eines Schuldnerberatungsvereins kenne ich die Geschichten auch aus dem Beichtstuhl.
 
Zuletzt aktualisiert 06.02.2025
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