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majo5254
Hallo zusammen,
wir würden gerne den Bau eines Einfamilienhauses auf einem ehemaligen Bauernhof in Rheinland-Pfalz realisieren. Der Bauernhof und die südlich angrenzende landwirtschaftliche Fläche befinden sich im Familienbesitz. Das bestehende Wohnhaus wird aktuell noch bewohnt.
Zu dem Grundstück existiert kein Bebauungsplan und im Rahmen einer Bauvoranfrage habe ich die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit eines solchen Einfamilienhauses (ohne Detailplanung) im südlichen Teil des Grundstücks angefragt. Das Grundstück gehört zum unbeplanten Innenbereich und es wird durch die Baubehörde grundsätzlich die Möglichkeit gesehen, dass sich gem. §34 Baugesetzbuch ein Einfamilienhaus in die Umgebung einfügt.
Das geplante zweigeschossige Einfamilienhaus soll ca. 150 m² Wohnfläche haben.
Eine Mögliche Idee wäre der Abriss der zentralen Scheune, um den Neubau zwischen den Scheunen und Garten möglich zu machen. Eine Positionierung im Garten, ohne Abriss hatten wir auch überlegt, jedoch befürchten wir dann, dass es auf dem Grundstück „zu voll“ wird und zu wenig Garten verbleibt. Zusätzlich sind wir hinsichtlich der Positionierung wg. Abstandsflächen zu Grenze/Bestandsgebäuden eingeschränkt.
Habt ihr noch weitere Vorschläge wie man auf dem Grundstück sinnvollerweise einen Neubau positionieren könnte? Gibt es Punkte, die man besonders beachten sollte?
Danke!
Lageplan (nach Norden ausgerichtet), s. anbei.
Weitere Details zum Grundstück:
wir würden gerne den Bau eines Einfamilienhauses auf einem ehemaligen Bauernhof in Rheinland-Pfalz realisieren. Der Bauernhof und die südlich angrenzende landwirtschaftliche Fläche befinden sich im Familienbesitz. Das bestehende Wohnhaus wird aktuell noch bewohnt.
Zu dem Grundstück existiert kein Bebauungsplan und im Rahmen einer Bauvoranfrage habe ich die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit eines solchen Einfamilienhauses (ohne Detailplanung) im südlichen Teil des Grundstücks angefragt. Das Grundstück gehört zum unbeplanten Innenbereich und es wird durch die Baubehörde grundsätzlich die Möglichkeit gesehen, dass sich gem. §34 Baugesetzbuch ein Einfamilienhaus in die Umgebung einfügt.
Das geplante zweigeschossige Einfamilienhaus soll ca. 150 m² Wohnfläche haben.
Eine Mögliche Idee wäre der Abriss der zentralen Scheune, um den Neubau zwischen den Scheunen und Garten möglich zu machen. Eine Positionierung im Garten, ohne Abriss hatten wir auch überlegt, jedoch befürchten wir dann, dass es auf dem Grundstück „zu voll“ wird und zu wenig Garten verbleibt. Zusätzlich sind wir hinsichtlich der Positionierung wg. Abstandsflächen zu Grenze/Bestandsgebäuden eingeschränkt.
Habt ihr noch weitere Vorschläge wie man auf dem Grundstück sinnvollerweise einen Neubau positionieren könnte? Gibt es Punkte, die man besonders beachten sollte?
Danke!
Lageplan (nach Norden ausgerichtet), s. anbei.
Weitere Details zum Grundstück:
- Größe des Grundstücks: 1650 m²
- Hang: Nein, wenn überhaupt leichte Neigung von <= 5 %
- Grundflächenzahl (Grundflächenzahl): 0,6
- Geschossflächenzahl (Geschossflächenzahl): 1,6
Hinsichtlich der Bebauung/Versiegelung sollen gem. Bauvoranfrage die Orientierungswerte der Baunutzungsverordnung für Mischgebiete herangezogen werden. Diese sind Grundflächenzahl 0,6, Geschossflächenzahl 1,6. Die aktuelle Bebauung (inkl. gepflasterte Hoffläche und Abriss der Scheune) führt zu einer Grundflächenzahl von ca. 0,5 und sollte auch inkl. Neubau nicht die 0,6 überschreiten.
- Baufenster, Baulinie und -grenze: Das Haus soll nach aktueller Planung am südlichen Ende des Grundstücks platziert werden, angrenzend an die landwirtschaftliche Fläche.
- Anzahl Stellplätze: Aktuell keine zusätzlichen Stellplätze geplant, da zunächst eine der Scheunen als Abstellplatz genutzt werden soll.
- Geschossigkeit: Zweigeschossig (EG + OG)
- Dachform: Walmdach oder Satteldach
- Stilrichtung: Keine besondere Anforderung.
- Maximale Höhen/Begrenzungen: In der Umgebung und auf dem Grundstück gibt es weitere zweigeschossige Wohnhäuser mit Satteldach, sollte sich also gem. §34 Baugesetzbuch in die Umgebung einfügen.
- Garten: Neben den Flächen auf dem Grundstück soll ein Teil der angrenzenden landwirtschaftlichen Fläche als „Gartenersatz“ und Sichtschutz durch Streuobstwiese o.ä. angelegt werden.
- Erschließung durch Bau in zweiter Reihe: Wasser-, Abwasser-, und Stromanschlüsse sind am alten Haupthaus (Dunkelgrau) bereits vorhanden (an Westlicher Spitze). Bis zur mittleren Scheune existiert bereits eine Wasserleitung.
- Zufahrt: Es gibt derzeit keine direkte Zufahrt zum geplanten Bauplatz sondern nur über die Hoffläche. Optionen wie eine temporäre Baustraße über die landwirtschaftliche Fläche müsste geprüft werden.
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