Positionierung Einfamilienhaus in zweiter Reihe auf Bauernhof

4,60 Stern(e) 5 Votes
Zuletzt aktualisiert 02.02.2025
Sie befinden sich auf der Seite 2 der Diskussion zum Thema: Positionierung Einfamilienhaus in zweiter Reihe auf Bauernhof
>> Zum 1. Beitrag <<

M

majo5254

Vielen Dank für eure Rückmeldungen. Das hilft uns schon sehr bei den weiteren Gedanken weiter!

Immerhin fällt Dein Hofgrundstück unter den §34 und nicht §35, sodaß das Haus keine Bauern-Dienstwohnung sein und sich auch nicht auf alte Grundmauern beschränken muß. Der Lageplanausschnitt legt allerdings den Verdacht nahe, daß ein Abriss auf Deinem Grundstück die Innen-Außenbereichsgrenze verändern könnte. Stelle also für das Haus auf einem konkreten gewünschten Platz eine Bauvoranfrage einmal mit und einmal ohne Abriss. Ich würde den Platz auch unter der Berücksichtigung suchen, daß das Haus auch nach einer Grundstücksteilung über öffentliche Flächen erschließbar bleibt.
@11ant: Das ist ein guter Punkt. Die Formulierung im Bauvorbescheid durch das Bauamt werde ich noch einmal konkretisieren lassen. Hier wurde eine Genehmigungsfähigkeit auf der Grundfläche der Scheune bescheinigt, ich hatte jedoch im südlichen Teil des Grundstücks angefragt. Insbesondere das Thema Grenze Innen-/Außenbereich werde ich noch einmal ansprechen.

Auch die Thematik einer möglichen Grundstücksteilung ist ein guter Hinweis. Die östlich am grundstückliegende Straße ist eine Kreisstraße wovon eine Zufahrt grundsätzlich möglich sein sollte.

Die Frage, die mich beim Lesen jagt: werden die Scheunen noch benutzt, und wenn wie. Du markierst eine, die abgerissen werden müsste, aber was wäre denn mit den anderen?

Denn auch ich würde grundsätzlich ein Haus auf einem Grundstück haben wollen, welches autark ohne Hof funktionieren könnte, wenn man wollte.
Die Finanz-Bank möchte ja auch nur finanzieren, wenn das Eigentum des Grundstücks auch der Bauherr ist. Insofern muss man meines Wissens nach teilen.
@ypg: Die Scheunen und Nebengebäude werden hautpstächlich als Abstellfläche benutzt. z.B. Gitterboxen mit Holz, etc.
Der Plan ist tatsächlich, dass vor Baubeginn das Eigentum auf mich übergeht.

Das sehe ich nicht zwingend, aber ratsam so. Finanzieren kann man auch auf einem Erbbauplatz. Aber ein Hof dieser Größe wird vermutlich ein Resthof sein und ist sofern überhaupt noch landwirtschaftlich in Betrieb wohl mittelfristig der Aufgabe geweiht. Viel mehr als Aufschieberitis ist es meist nicht, weshalb die Nebengebäude überhaupt noch herumstehen. Deshalb würde ich mir hier die Frage stellen, ob die Perspektive der Scheunen eher ein Wohnausbau oder ein Abriss sein wird. Einen Wohnhausneubau hier einfach "hinstellen wo Platz ist" sehe ich als unkluge Überlegung an. Mindestens im Plan würde ich hier jetzt teilen (und dies bei allen Anschlüssen bereits berücksichtigen), und am besten auch über Eigentumsübergänge bereits sprechen. Erst weitere Werte zu schaffen und bis zum Erbfall aufzuschieben was damit werden soll ist unnötig teuer. Auch wenn das traditionell schwer in Altbauerndickschädel hineingeht.
„Aufschieberitis“ ist hier vermutlich das richtige Wort. Perspektivisch wird vermutlich niemand mehr den landwirtschaftlichen Betrieb aufnehmen, aktuell ist er im ganzen verpachtet (ausgenommen der Hofstelle). Die größere, hintere Scheune ist zudem mit Eternit Platten bedeckt und daher ein Spezialfall beim Abriss…
Unsere Überlegung war ebenfalls in Zukunft die restlichen Scheunen abzureisen, jedoch ohne genaue Zeitleiste.
Das alte Wohnhaus sehen wir ebenfalls potenziell als Abrisskandidat, da Baujahr < 1900 (kein Denkmalschutz) ohne Kernsanierungen. Lebensdauer des Daches schätze ich nicht mehr all zu lange ein. Aktuell wird das Haus noch von Großmutter (> 85J.) und Tante (>60J.) bewohnt. Eigentumsübergang wäre dabei kein Thema und ist schon besprochen.

Ja gruselig! Zwischen dieser massiven Ansammlung von Gebäuden und Wänden will doch niemand wohnen. Da brauchts erst einen Befreiungsschlag, denke ich.
Ich find die Idee, die zentrale Scheune einzustampfen und dort das Haus zu platzieren, schon ganz gut. Vielleicht entfernt man gleich noch das Nebengebäude und das Gartenhaus mit. Dort wäre dann vermutlich eine eigene Zufahrt möglich. Kommt allerdings auch darauf an, wie stark die Straße befahren ist. Wenn sie eher einer Autobahn gleicht, sind die Gebäude vielleicht als Lärmschutzwand noch ganz gut.

Wenn Geld keine Rolle spielen sollte, würde ich alle Scheunen und den Hühnerstall auch noch mit wegreißen und an die planlinke Straße bauen.
Die Straße ist eine Kreisstraße, die der Dorfeinfahrt dient, daher schon regelmäßig befahren und der Lärmschutz war genau der Gedanke, warum wir das Gebäude gerne erhalten möchten.

Geld spielt leider eine Rolle, daher zerbreche ich mir auch schon lange den Kopf darüber, wie man das Grundstück (langfristig) am sinnvoll entwickeln könnte und sollte. Wenn es aktuell unbewohnt wäre, würde es vermutlich auch einfacher fallen Gebäude abzureisen...
 
Y

ypg

Die östlich am grundstückliegende Straße ist eine Kreisstraße wovon eine Zufahrt grundsätzlich möglich sein sollte.
Und nordwestlich, ist das auch eine Straße?
Ich würde zusehen, dass man in der Not aus einem zwei Grundstücke machen kann. Und so würde ich dann auch bauen.
Eine Scheune zu erhalten ist nie falsch. die ersetzt nämlich den teuren Carport oder gibt Möglichkeiten zum Abstellen.

Gibt es ein Luftbild?
 
Zuletzt aktualisiert 02.02.2025
Im Forum Grundrissplanung / Grundstücksplanung gibt es 2427 Themen mit insgesamt 84387 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Positionierung Einfamilienhaus in zweiter Reihe auf Bauernhof
Nr.ErgebnisBeiträge
1Dicke von Betonplatte für 2 stöckiges Gebäude 10

Oben