Danke für eure Anregungen und das Feedback! Wir hätten gerne ein SO Fenster und würden auch die Speisekammer an der Stelle vermeiden, wissen aber aktuell nicht besser wie es B-Plan konform gehen kann. Dafür brauchen wir eure Hilfe. Die Planung die ihr hier seht wurde von einer Architektin für viel Geld erstellt und könnte jetzt doch Murks sein, hätten wir mal lieber gleich hier gefragt.. Was die Haustechnik angeht macht das total Sinn und müssen wir dann entsprechend umplanen, sollte aber machbar sein.
@hanghaus2023 Das Gefälle haben wir im Blick, spielt natürlich auch eine Rolle. Deine zweite gezeichnete Variante hätten wir gerne so umgesetzt, allerdings darf die Garage doch an der Seite nicht direkt an der Straße stehen, oder? Im B-Plan steht dazu unter Paragraph 4 Absatz 1:
"In den mit „Fläche für Garagen und Carports" gekennzeichneten Bereichen dürfen Garagen und Carports entlang der Öffentlichen Verkehrsflächen errichtet werden. Ansonsten müssen diese einen Mindestabstand von 3,0 m zur Straßenbegrenzungslinie einhalten."
Ich darf hier leider keine Links posten, aber die PDF Planzeichnung zum Baugebiet und die Begründung finde man im Bayernatlas, wenn man "Dorschhausen Kreuzbreiten" eingibt und dann weiter zum neuen Bauabschnitt scrollt. Die "Satzung über die Herstellung und Gestaltung von Tiefgaragen, Garagen, Kraftfahrzeugstellplätzen und Fahrradabstellanlagen Bad Wörishofen" findet man als PDF, wenn man genau das bei Google eingibt.
In einem anderen Forum wo ich die gleiche Frage gestellt habe hat jemand geschrieben, dass die Garage außerhalb des Baufensters gar nicht zulässig sei. Das verwirrt uns jetzt schon sehr! Die Begründung war: "Nein, da sie größtenteils außerhalb des Baufensters geplant ist, für Dein Grundstück keine Fläche für Garagen festgesetzt ist und die grundsätzliche Zulassung von Gebäuden außerhalb der Baugrenzen nur für Nebenanlagen gemäß § 14 Baunutzungsverordnung gilt. Du kannst zwar einen Befreiungsantrag nach § 31 BauGB stellen oder die Zulassung nach § 23 Abs. 5 Satz 2 Baunutzungsverordnung beantragen, allerdings sehe ich da geringe Erfolgsaussichten, da in der Begründung zum BPlan unter 8.4 für Garagen ausdrücklich "innerhalb der Baugrenzen" genannt ist."
Hier wurde ebenfalls behauptet, dass der Erker gar nicht über das Baufenster gehen darf: "§ 23 Abs. 3 Satz 1 Baunutzungsverordnung.
Ist eine Baugrenze festgesetzt, so dürfen Gebäude und Gebäudeteile diese nicht überschreiten.".
Was stimmt denn nun? Danke für eure Zeit, hilft uns gerade sehr weiter!