Bebauungsplan - erlaubte Dachformen für Zwerchgiebel

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N

nordanney

Und damit ist es keine Gaube, sondern ein Zwerchhaus
Nee. Ich will nicht klugscheißern. Aber das Zwerch kommt von quer aus dem Norddeutschen und bedeutet "quer". Damit ist ein Giebel quer zum Hauptgiebel gemeint. Und zwar ein klassischer "Dreiecks"Giebel.
Ist am Ende aber auch egal.
 
11ant

11ant

Nee. Ich will nicht klugscheißern. Aber das Zwerch kommt von quer aus dem Norddeutschen und bedeutet "quer". Damit ist ein Giebel quer zum Hauptgiebel gemeint. Und zwar ein klassischer "Dreiecks"Giebel.
Doch. Auf meinen Klugheitenhaufen darf gerne jeder noch was dazuscheißern, Platt schnacken kann ich sowieso nie so gut wie der Yared. Im gesamt(hoch)deutschen Baurecht ist was der Volksmund alles Gaube nennt immer dann ein Zwerchhaus (ob begiebelt oder nicht), wenn es aus der Außenwand emporwächst (dabei ist wiederum egal, ob es die der allgemeinen Fassade oder eines Risaliten ist). Daher handelt es sich hier bei Bild #1/links wie #1/rechts und #4 um Zwerchhäuser, davon bei Bild #1/rechts gleichzeitig auch um einen Zwerchgiebel. Eine "Gaube" ist nur "echt", wenn sie hinter die Traufe (nicht bloß die Regenrinne !) zurückspringt; meist steht sie dabei auf der Drempelpfette auf. Da in der Baumode der Kniestock den Drempel weitestgehend verdrängt hat, verschwimmen auch die damit zusammenhängenden Begrifflichkeiten. Und der Volksmund nennt den Risaliten sowieso einen "(bodentiefen) Erker" - sei´s drum. Der Zwerchgiebel heißt im Süddeutschen übrigens "Wiederkehr".
 
E

eBauen5

Mal egal wie wir es nennen wollen, sprich alle meine Bilder würden immer unter einen "Dachaufbau" fallen?
Da hier im Bebauungsplan unter Dachaufbauten eine leere Zeile ohne irgendwelche Einschränkungen ist, kann ich mal vereinfacht gesagt, machen was ich will?

Wobei ich mich frage, wenn Du per se schon zwei Vollgeschosse bauen darfst, warum Du dann nicht zwei "normale" Vollgeschosse baust und dann ein klassisches Satteldach als Kellerersatz.
Das ist Plan A, simpel 2 Vollgeschosse + Satteldach drauf.

Jetzt kam durch die Fertighausbauer aber noch Plan B auf, dass man auch mit erhöhtem Kniestock arbeiten könnte + 2 rausgezogene "Gauben/Zwerchgiebel". Hauslänge wären ~13,5m und die Gauben dann beide jeweils 4m.

Fand die Idee mit dem Pultdach komplett verrückt im ersten Moment... aber um so länger ich mir das anschaue und den Grundriss mir dazu zurechtlege, mag ich das mehr und mehr. Zumal die Pultdach Ausrichtung perfekt Richtung Süden wäre und damit als Solarfläche perfekt wäre. Könnte ich inkl. Garage alle 3 Himmelsrichtungen abdecken.

Aber bevor ich mich damit auseinander setze, wollte ich erstmal klären ob das überhaupt baurechtlich theoretisch möglich wäre. Wollte ungern unwissend beim Bauamt direkt fragen, weil sehr kleine Gemeinde... und wenn ich da einmal ein Nein bekommen habe weil ich es nicht argumentieren konnte warum, wird das vermutlich im Nachgang eine harte Nuss die umzustimmen.
Flachdach war jetzt eher ein theoretisches Beispiel, das Ding ist eigentlich keine Option, da sehe ich schon das mir in den nächsten 10-20 Jahre die Suppe in der Bude steht.


Schon mal vielen Dank für die erste Einschätzung.
Weitere Meinungen gerne noch gesehen.
 
Y

ypg

Da hier im Bebauungsplan unter Dachaufbauten eine leere Zeile ohne irgendwelche Einschränkungen ist, kann ich mal vereinfacht gesagt, machen was ich will?
Es bedarf nicht immer eine konkrete Erlaubnis noch eine Definition im Bebauungsplan, wenn es schlicht egal ist bzw. die LBO schon erklärt. Ein Bebauungsplan ist meist eine Einschränkung oder Erweiterung.
Wenn also nichts steht, steht dem Ganzen imho nichts im Weg.
Bauwich und Einstellfläche wird im übrigen auch nicht extra definiert. Weil es das nicht braucht.
Weil die LBO oder/und das Baugesetzbuch greift.
 
11ant

11ant

alle meine Bilder würden immer unter einen "Dachaufbau" fallen?
Ja.
Da hier im Bebauungsplan unter Dachaufbauten eine leere Zeile ohne irgendwelche Einschränkungen ist, kann ich mal vereinfacht gesagt, machen was ich will?
Jein:
Das ist Plan A, simpel 2 Vollgeschosse + Satteldach drauf.
Jetzt kam durch die Fertighausbauer aber noch Plan B auf, dass man auch mit erhöhtem Kniestock arbeiten könnte + 2 rausgezogene "Gauben/Zwerchgiebel". Hauslänge wären ~13,5m und die Gauben dann beide jeweils 4m.
Plan A und B so kombinieren, daß Dein DG über dem OG zum dritten Vollgeschoss wird, darfst Du natürlich nicht. Einen Kniestock düftest Du da machen, die Firsthöhenbegrenzung ist ja nicht eng, und eine Traufhöhenbegrenzung hast Du nicht. Aber nimm´ den Mund nicht zu voll, sonst gibt es Bauchschmerzen. Bist Du Schneewittchen und brauchst Platz für sieben Zwerge ?
 
E

eBauen5

Bist Du Schneewittchen und brauchst Platz für sieben Zwerge ?
Dann müsste ich ja 7 Gäubchen bauen.
Ist eine Kombination aus Wohnen und Arbeiten, daher etwas größer.

Das hier dürfte dem Ganzen dann deutlich näher kommen, nur die "Gauben" noch etwas nach vorne gezogen dass die sich etwas abheben optisch.

pd3.jpg

Ist natürlich alles Geschmacksache, aber das wäre jedenfalls mal was "anderes", was man gerade hier in der Gegend eher gar nicht sieht... hier stehen in den Neubaugebieten eine Stadtvilla nach der nächsten die alle aussehen als wären sie aus dem gleichen Katalog.

Aber schon mal Vielen Dank für die Infos! Dann nehme ich das mal als Option mit, würde dann beim Bauamt vorher mal vorsichtig anfragen wenn das in die finale Runden mit aufgenommen wird. Hab jetzt aber die passenden Infos von euch denke zusammen um das anzugehen.
 
Zuletzt aktualisiert 28.02.2025
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