Mal egal wie wir es nennen wollen, sprich alle meine Bilder würden immer unter einen "Dachaufbau" fallen?
Da hier im Bebauungsplan unter Dachaufbauten eine leere Zeile ohne irgendwelche Einschränkungen ist, kann ich mal vereinfacht gesagt, machen was ich will?
Wobei ich mich frage, wenn Du per se schon zwei Vollgeschosse bauen darfst, warum Du dann nicht zwei "normale" Vollgeschosse baust und dann ein klassisches Satteldach als Kellerersatz.
Das ist Plan A, simpel 2 Vollgeschosse + Satteldach drauf.
Jetzt kam durch die Fertighausbauer aber noch Plan B auf, dass man auch mit erhöhtem Kniestock arbeiten könnte + 2 rausgezogene "Gauben/Zwerchgiebel". Hauslänge wären ~13,5m und die Gauben dann beide jeweils 4m.
Fand die Idee mit dem Pultdach komplett verrückt im ersten Moment... aber um so länger ich mir das anschaue und den Grundriss mir dazu zurechtlege, mag ich das mehr und mehr. Zumal die Pultdach Ausrichtung perfekt Richtung Süden wäre und damit als Solarfläche perfekt wäre. Könnte ich inkl. Garage alle 3 Himmelsrichtungen abdecken.
Aber bevor ich mich damit auseinander setze, wollte ich erstmal klären ob das überhaupt baurechtlich theoretisch möglich wäre. Wollte ungern unwissend beim Bauamt direkt fragen, weil sehr kleine Gemeinde... und wenn ich da einmal ein Nein bekommen habe weil ich es nicht argumentieren konnte warum, wird das vermutlich im Nachgang eine harte Nuss die umzustimmen.
Flachdach war jetzt eher ein theoretisches Beispiel, das Ding ist eigentlich keine Option, da sehe ich schon das mir in den nächsten 10-20 Jahre die Suppe in der Bude steht.
Schon mal vielen Dank für die erste Einschätzung.
Weitere Meinungen gerne noch gesehen.