Wenn die Dokumente nicht im Notarvertrag festgehalten wurden, wirst du auch wohl keine Dokumente bekommen. Falls sie überhaupt existieren.
Warum denn das nicht?
Man ist nicht immer gleich verfeindet, wenn man Käufer/Verkäufer-Beziehung pflegt.
Man darf auch miteinander sprechen und somit darf man auch einfach mal den glücklichen Verkäufer fragen, ob er noch so einige Unterlagen hat, wenn man diese Dinge vor dem Vertrag vergessen hat. Und warum sollte der Verkäufer diese Unterlagen zurück halten wollen?! Nach drei Jahren wird er sie wohl noch haben, denn es besteht ja noch Gewährleistung.
Ich war selbst Verkäufer, wir sind nach dem Vertrag schön essen gegangen (Käufer zahlt nach Brauch ;)), und ich habe bei der Übergabe alle Bedienungsanleitungen etc., die ich noch hatte, abgegeben. Danach wurde ne Flasche zu viert geleert.