BauPaar
Hallo in die Runde,
wir sind ja immer noch auf der Suche, und haben nun doch mal wieder ein bezahlbares Grundstück angeboten bekommen - aber das ganze klingt ein wenig 'komisch':
- erst gab es angeblich schon einen "festen Kaufinteressenten" nebst "in Kürze anstehenden Beurkundungstermin", trotzdem wurde das Grundstück. weiter bei einem grossen Portal angeboten
- drei Wochen spaeter war es immer noch online, "wie bereits mitgeteilt ... fest reserviert", die Vermessungskosten seien jetzt abgeschlossen (komische Formulierung) und der Beurkundungstermin fest vereinbart.
- dann kam nach weiteren Wochen ein "ist wieder verfuegbar, wurde zwischenzeitlich mit x m2 vermessen"?!
Auf Nachfrage teilt der Makler dann mit, dass das Grundstück. voll erschlossen sei, die Versorgungsleitungen in der Strasse liegen und die Entsorgung zum Kanal auf dem NachbarGrundstück. erfolge (Leitungsrecht wird eingetragen) - das scheint auch das Grundstück. zu sein, von dem das jetzige 'abgeteilt' wurde.
Neben den Notar- und Gerichtskosten sowie der grunderwerbsteuer fallen noch Maklercourtage (ich hasse sowas, denn ich habe den nicht bestellt) seien noch x EUR Vermessungskosten hinzuzurechnen - warum? Oder eher: ist das ueblich? Die Vermessung war ja schon, und wir haben sie nicht bestellt/beauftragt...
Kanalbaubetraege seinen nach Auskunft des Landkreises entrichtet, was sich dann aber wieder komisch liest ist der Satz dazu: "diese Kosten gehoeren, genau wie die Vermessungskosten, nicht zu den Erschließungskosten und sind immer vom Erwerber zu tragen" - wer sagt das? Ist das Gesetz, oder deren Wunschdenken? Und wir sollen nun auch noch die Kanalkosten zahlen???
Eine Zufahrt müsste der Kaeufer auf seine Kosten schaffen, das scheint mir aber nicht ungewoehnlich.
Die Bebauung richtet sich dort nach §34 Baugesetzbuch (Nachbarschaftsbebauung), gelten da beispielsweise auch die 'ueblichen' Baugrenze von 3m zur Grundstücksgrenze? Oder ist das dann *alles* frei verhandelbar? Das Bundesland wäre Niedersachsen, falls das eine Rolle spielt.
Danke für Eure Meinungen dazu,
b.
wir sind ja immer noch auf der Suche, und haben nun doch mal wieder ein bezahlbares Grundstück angeboten bekommen - aber das ganze klingt ein wenig 'komisch':
- erst gab es angeblich schon einen "festen Kaufinteressenten" nebst "in Kürze anstehenden Beurkundungstermin", trotzdem wurde das Grundstück. weiter bei einem grossen Portal angeboten
- drei Wochen spaeter war es immer noch online, "wie bereits mitgeteilt ... fest reserviert", die Vermessungskosten seien jetzt abgeschlossen (komische Formulierung) und der Beurkundungstermin fest vereinbart.
- dann kam nach weiteren Wochen ein "ist wieder verfuegbar, wurde zwischenzeitlich mit x m2 vermessen"?!
Auf Nachfrage teilt der Makler dann mit, dass das Grundstück. voll erschlossen sei, die Versorgungsleitungen in der Strasse liegen und die Entsorgung zum Kanal auf dem NachbarGrundstück. erfolge (Leitungsrecht wird eingetragen) - das scheint auch das Grundstück. zu sein, von dem das jetzige 'abgeteilt' wurde.
Neben den Notar- und Gerichtskosten sowie der grunderwerbsteuer fallen noch Maklercourtage (ich hasse sowas, denn ich habe den nicht bestellt) seien noch x EUR Vermessungskosten hinzuzurechnen - warum? Oder eher: ist das ueblich? Die Vermessung war ja schon, und wir haben sie nicht bestellt/beauftragt...
Kanalbaubetraege seinen nach Auskunft des Landkreises entrichtet, was sich dann aber wieder komisch liest ist der Satz dazu: "diese Kosten gehoeren, genau wie die Vermessungskosten, nicht zu den Erschließungskosten und sind immer vom Erwerber zu tragen" - wer sagt das? Ist das Gesetz, oder deren Wunschdenken? Und wir sollen nun auch noch die Kanalkosten zahlen???
Eine Zufahrt müsste der Kaeufer auf seine Kosten schaffen, das scheint mir aber nicht ungewoehnlich.
Die Bebauung richtet sich dort nach §34 Baugesetzbuch (Nachbarschaftsbebauung), gelten da beispielsweise auch die 'ueblichen' Baugrenze von 3m zur Grundstücksgrenze? Oder ist das dann *alles* frei verhandelbar? Das Bundesland wäre Niedersachsen, falls das eine Rolle spielt.
Danke für Eure Meinungen dazu,
b.