S
Sonne411
Hallo ihr fleißigen Forumschreiber,
wir planen ein Einfamilienhaus in Niedersachsen mit Hanglage mit ca. 140qm (EG/OG) und ca. 50qm Keller. Für die Finanzierung möchten wir gern zwei Wohneinheiten vorsehen, so dass wir Förderung durch die KfW für beide Wohneinheiten erhalten. Der Keller soll eine Einliegerwohnung bekommen (für die Eltern später). Vorerst würden wir sie wahrscheinlich für uns selbst einrichten wollen.
Auf der Internetseite der KfW kann ich nur sehr oberflächlich beschrieben finden, was diese unter Wohneinheit verstehen. Unser Keller wird einen separaten Eingang haben und über ein Bad verfügen und eine Möglichkeit, eine Küche einzurichten. Wir möchten allerdings gern aus dem EG die Einliegerwohnung betreten können, da das später auch für eine mögliche Pflege wichtig wäre.
Ist unter "abgeschlossene Wohneinheit" zu verstehen, dass ein Zugang aus der anderen Wohneinheit gar nicht möglich ist? Also, dass wir nur von außen (sep. Eingang) in die Einliegerwohnung gelangen könnten?
Können Feuerschutztüren (oder andere Arten von Türen) verwendet werden als Trennung?
Oder muss eine Wand mit besonderer Tür zwischen EG und Einliegerwohnung zwingend erforderlich sein?
Abgeschlossen könnte ja ebenso bedeuten, dass zwar Türen als Zugang vom EG vorhanden sind, diese aber nicht genutzt werden können (z.B. zwei verschiedene Schlösser), wenn Vermietung erfolgt.
Muss aus beiden Wohneinheiten ein Zugang zum Technikraum möglich sein?
Über eure Antworten freue ich mich. Vielen Dank im Voraus und ein sonniges Wochenende!
wir planen ein Einfamilienhaus in Niedersachsen mit Hanglage mit ca. 140qm (EG/OG) und ca. 50qm Keller. Für die Finanzierung möchten wir gern zwei Wohneinheiten vorsehen, so dass wir Förderung durch die KfW für beide Wohneinheiten erhalten. Der Keller soll eine Einliegerwohnung bekommen (für die Eltern später). Vorerst würden wir sie wahrscheinlich für uns selbst einrichten wollen.
Auf der Internetseite der KfW kann ich nur sehr oberflächlich beschrieben finden, was diese unter Wohneinheit verstehen. Unser Keller wird einen separaten Eingang haben und über ein Bad verfügen und eine Möglichkeit, eine Küche einzurichten. Wir möchten allerdings gern aus dem EG die Einliegerwohnung betreten können, da das später auch für eine mögliche Pflege wichtig wäre.
Ist unter "abgeschlossene Wohneinheit" zu verstehen, dass ein Zugang aus der anderen Wohneinheit gar nicht möglich ist? Also, dass wir nur von außen (sep. Eingang) in die Einliegerwohnung gelangen könnten?
Können Feuerschutztüren (oder andere Arten von Türen) verwendet werden als Trennung?
Oder muss eine Wand mit besonderer Tür zwischen EG und Einliegerwohnung zwingend erforderlich sein?
Abgeschlossen könnte ja ebenso bedeuten, dass zwar Türen als Zugang vom EG vorhanden sind, diese aber nicht genutzt werden können (z.B. zwei verschiedene Schlösser), wenn Vermietung erfolgt.
Muss aus beiden Wohneinheiten ein Zugang zum Technikraum möglich sein?
Über eure Antworten freue ich mich. Vielen Dank im Voraus und ein sonniges Wochenende!