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Hallo zusammen,
wir sind kurz davor, dass unsere Fenster-/Rollladen- und Fensterbankfirma die letzten Arbeiten abschließt. Wir haben im EG ausschließlich RC2N Fenster und eine RC2N Hebeschiebetüre verbauen lassen. Also z.B. viele Pilzzapfen je Fenster, abschließbare Griffe etc. Einer der noch offenen Punkte ist die Übergabe der Bescheinigungen bzgl. dieser RC2N Leistungen.
Meine Frage: Welche Zertifikate, Bescheinigungen, von wem ausgestellt und mit jeweils welchen Inhalten muss ich nun von der Firma verlangen?
Danke für Infos!
wir sind kurz davor, dass unsere Fenster-/Rollladen- und Fensterbankfirma die letzten Arbeiten abschließt. Wir haben im EG ausschließlich RC2N Fenster und eine RC2N Hebeschiebetüre verbauen lassen. Also z.B. viele Pilzzapfen je Fenster, abschließbare Griffe etc. Einer der noch offenen Punkte ist die Übergabe der Bescheinigungen bzgl. dieser RC2N Leistungen.
Meine Frage: Welche Zertifikate, Bescheinigungen, von wem ausgestellt und mit jeweils welchen Inhalten muss ich nun von der Firma verlangen?
- Vom Hersteller an den RC2N Fenstern/Türen (innen) angebrachte Plaketten, die eine RC2N Ausführung bestätigen?
- Vom Hersteller Zertifikat je Fenster/Türe? Und was muss/sollte drin stehen (z.B. Typ Beschlag, Anzahl Pilzzapfen etc.)?
- Von einbauendem Betrieb ein Zertifikat bzw. Bestätigung, dass lt. RC2N bzw. Hersteller Einbauanleitung eingebaut worden ist (entsprechende Hinterfütterung, ggf. Metallwinkel, ggf. Schwerlastanker etc.)? Wieder für jedes betroffene Fenster?
- Über den einbauenden Betrieb, dass die das auch wirklich können. Was muss da drin stehen und wer darf das ausstellen? Z.B. IFT Rosenheim?
Danke für Infos!