Jochen104
Dann muss ich die Woche mal nachhören. Ich hatte das anders in Erinnerung.Nein, ist es normalerweise nicht. Und das ist auch der Grund, warum genau das normalerweise nicht funktioniert.
Es gibt nur 2 (3) Varianten, wo das gilt.
1) Haftungsfreistellung der KFW für das durchleitende Institut. Gibts aber bei 124/151/153 etc
nicht.
2) Die Bank rechnet die Risikokosten des KFW Darlehens irgendwie in die erstrangige Kondition schon mit ein wodurch bereits dort ein entsprechender Aufschlag erfolgt.
3) Die Bank kann nicht rechnen.