V
Voki1
Die rechtlichen Bewertungen sind sämtlich nicht richtig. Aber das stört nicht weiter, denn man sollte solche Dinge 1. nicht in Foren diskutieren, 2. für sich selber bei dem "Vertrauensvertrag" nicht mal im Ansatz überlegen und 3. selbstverständlich in keinem einzigen Falle versuchen.
Der Werkvertrag zur Erstellung eines Hauses ist ein Vertrag, bei dem BEIDE Seiten einander vertrauen müssen. Oft sitzt der GU am längeren Hebel und/oder selten ist dieser versucht, den gutgläubigen und gutmütigen (unerfahrenen) Bauherren zu betuppen.
Alleine die theoretische Beschäftigung mit dem hier vom TE geschildertem Fall (da kannst Du das abstrahieren soviel Du möchtest) lässt erkennen, dass eine grundsätzliche Bereitschaft besteht, den GU hier ins Messer laufen zu lassen, wenn es denn "gefahrlos" möglich wäre.
Ich möchte das hier nur mal loswerden. Schon der Ansatz löst bei mir einen Würgereiz aus.
Der Werkvertrag zur Erstellung eines Hauses ist ein Vertrag, bei dem BEIDE Seiten einander vertrauen müssen. Oft sitzt der GU am längeren Hebel und/oder selten ist dieser versucht, den gutgläubigen und gutmütigen (unerfahrenen) Bauherren zu betuppen.
Alleine die theoretische Beschäftigung mit dem hier vom TE geschildertem Fall (da kannst Du das abstrahieren soviel Du möchtest) lässt erkennen, dass eine grundsätzliche Bereitschaft besteht, den GU hier ins Messer laufen zu lassen, wenn es denn "gefahrlos" möglich wäre.
Ich möchte das hier nur mal loswerden. Schon der Ansatz löst bei mir einen Würgereiz aus.