B
Bauexperte
Hallo,
Die Außenhülle - und mit ihr die Anordnung/Größe der Fenster - ist Teil der Baugenehmigung. Einige Zentimeter größer/kleiner erfordern keinen Nachtrag. Bei zusätzlichen Doppelflügelfenster kommt es darauf an, wie der/die SachbearbeiterIN die Nacht zuvor geschlafen hat ;)
Liebe Grüsse, Bauexperte
Kommt darauf an ...Aber mal noch eine wichtige Frage an die Experten: Wir haben bereits unsere "Baugenehmigung" (hier: Genehmigungsfreistellung bei Bebauungsplan). Sind da Fensteränderungen (z.B. aus Statikgründen) einfach machbar, ohne nochmal das Bauamt einbinden zu müssen?
Die Außenhülle - und mit ihr die Anordnung/Größe der Fenster - ist Teil der Baugenehmigung. Einige Zentimeter größer/kleiner erfordern keinen Nachtrag. Bei zusätzlichen Doppelflügelfenster kommt es darauf an, wie der/die SachbearbeiterIN die Nacht zuvor geschlafen hat ;)
Liebe Grüsse, Bauexperte