Generell hab ich jetzt so rauslesen können, dass es keinen Einschlägigen Gesetzentwurf zu o.g. Situation gibt.
Das würde ich so nicht sagen. Im Erbfall würde man den Wert (=Verkehrswert) ja auch ermitteln wollen. Dieser Artikel
(Link entfernt: nach Marktwert Immobilie bei Wiki googeln) hat mir da sehr geholfen, wir haben in unserer Familie gerade einen ähnlichen Fall (wenn auch mit einem Bodenrichtwert von < 10 Euro/m²) ;-).
Die Frage ist halt, ob ihr beide euch auf ein Verfahren zur Ermittlung des Verkehrswertes einigen könnt, das Ergebnis akzeptiert und etwaige Kosten auch tragt. Der Bodenrichtwert ist IMHO nur ein erster grober Anhaltspunkt für den Verkehrswert. Dieser liegt in dieser Zeit vermutlich höher als der Bodenrichtwert, d. h., nüchtern betrachtet, kannst Du nur verlieren, wenn Du eine seriöse Wertermittlung anstößt. Zum familiären Verhältnis kann ich an der Stelle natürlich nichts sagen.