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Häusle77
Hallo,
wir haben ein Grundstück ohne Bauträgerbindung, allerdings mit Bauverpflichtung in den nächsten 3 Jahren gekauft.
Auf der Rechnung vom Notar wurde nun der Verkehrswert des Grundstücks aufgrund der Bauverpflichtung um 20% angehoben.
Bei der Vertragsunterzeichnung war davon allerdings keine Rede!
Dem entsprechend höher sind nun auch die Gebühren, wird die Grunderwerbsteuer nun etwa auch nach dem erhöhten Verkehrswert berechnet?
Womit wird diese Erhöhung begründet?
wir haben ein Grundstück ohne Bauträgerbindung, allerdings mit Bauverpflichtung in den nächsten 3 Jahren gekauft.
Auf der Rechnung vom Notar wurde nun der Verkehrswert des Grundstücks aufgrund der Bauverpflichtung um 20% angehoben.
Bei der Vertragsunterzeichnung war davon allerdings keine Rede!
Dem entsprechend höher sind nun auch die Gebühren, wird die Grunderwerbsteuer nun etwa auch nach dem erhöhten Verkehrswert berechnet?
Womit wird diese Erhöhung begründet?