Grundstück mit Bauverpflichtung = + 20% Verkehrswert!

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Zuletzt aktualisiert 27.12.2024
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Bieber0815

Gemeint ist sicher der "Geschäftswert", der Grundlage für die Gebühren des Notars ist. Oft ist der Geschäftswert der Kaufpreis, aber in diesem Fall wird eben die Bauverpflichtung pauschal als den Geschäftswert steigernd berücksichtigt.

AFAIK muss eine Bauverpflichtung nicht notariell vereinbart werden. Man hätte also ein paar Euro sparen können, hätte man die Bauverpflichtung separat vertraglich (ohne Notar) vereinbart. So bleibt nur, die Rechnung zu bezahlen.
 
H

Häusle77

Es handelt sich bei dem um 20% erhöhten Betrag um den Geschäftswert gem. §§47,97,36.

Das Grundstück wurde im Auftrag der Stadt verkauft, deshalb auch die Bauverpflichtung!
Ich glaube nicht, das es bezüglich des Vertrages noch Verhandlungsspielraum gibt.
 
B

Bieber0815

Ich glaube nicht, das es bezüglich des Vertrages noch Verhandlungsspielraum gibt.
Jetzt nicht mehr, nach der Unterschrift beim Notar, das ist klar . Andere zukünftige Grundstückskäufer, die hier zufällig mitlesen, können für zukünftige Geschäfte dem Verkäufer (= der Gemeinde/Stadt) vorschlagen, die Bauverpflichtigung anderweitig zu regeln -- ohne Notar. Ob sie damit Erfolg haben, steht wieder auf einem anderen Blatt.
 
Zuletzt aktualisiert 27.12.2024
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