B
Bieber0815
Gemeint ist sicher der "Geschäftswert", der Grundlage für die Gebühren des Notars ist. Oft ist der Geschäftswert der Kaufpreis, aber in diesem Fall wird eben die Bauverpflichtung pauschal als den Geschäftswert steigernd berücksichtigt.
AFAIK muss eine Bauverpflichtung nicht notariell vereinbart werden. Man hätte also ein paar Euro sparen können, hätte man die Bauverpflichtung separat vertraglich (ohne Notar) vereinbart. So bleibt nur, die Rechnung zu bezahlen.
AFAIK muss eine Bauverpflichtung nicht notariell vereinbart werden. Man hätte also ein paar Euro sparen können, hätte man die Bauverpflichtung separat vertraglich (ohne Notar) vereinbart. So bleibt nur, die Rechnung zu bezahlen.