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ypg
Liebe Häuslebauer,
die meisten sind von Euch verheiratet, also auch gegenseitig abgesichert - so denkt Ihr!
Es ist leider so, dass Ihr Euch nicht automatisch durch das Ehegelöbnis gegenseitig Vollmachten für eure Bankkonten gebt: diese sind immer noch Privatsache des Kontoeigentümers.
Probleme können auftreten, wenn der Kontoinhaber vom Konto, von dem die wichtigsten (oder hohen) Abbuchungen getätigt werden, nicht mehr selbst bedienen kann oder gar verstirbt.
Der zurück bleibende Ehepartner kann nur mit zeitlichen Verzug und einer Vielzahl von Bedingungen auf das Geld zurückgreifen.
Die Bedingungen sind u.A. durch Erbschein, Erbfolge und Miterben abhängig.
Bitte denkt dran: Euch beizeiten (also jetzt) gegenseitig Vollmachten für Eure Konten einräumen -
Ansonsten kann es finanziell sehr eng werden!
Das rät Euch eine besorgte Yvonne
die meisten sind von Euch verheiratet, also auch gegenseitig abgesichert - so denkt Ihr!
Es ist leider so, dass Ihr Euch nicht automatisch durch das Ehegelöbnis gegenseitig Vollmachten für eure Bankkonten gebt: diese sind immer noch Privatsache des Kontoeigentümers.
Probleme können auftreten, wenn der Kontoinhaber vom Konto, von dem die wichtigsten (oder hohen) Abbuchungen getätigt werden, nicht mehr selbst bedienen kann oder gar verstirbt.
Der zurück bleibende Ehepartner kann nur mit zeitlichen Verzug und einer Vielzahl von Bedingungen auf das Geld zurückgreifen.
Die Bedingungen sind u.A. durch Erbschein, Erbfolge und Miterben abhängig.
Bitte denkt dran: Euch beizeiten (also jetzt) gegenseitig Vollmachten für Eure Konten einräumen -
Ansonsten kann es finanziell sehr eng werden!
Das rät Euch eine besorgte Yvonne