Ich denke auch, dass in dieser Konstellation auf jeden Fall das Vormundschaftsgericht einzubinden ist, da dem minderjährigen Geschwister aus der Schenkung auch nicht unerhebliche Verpflichtungen entstehen.
Ich rate dazu vor der Schenkung sowohl einen Gesprächstermin mit allen Beteiligten, als auch mit einem kompetenten Notar und allen Beteiligten durchzuführen, in dem das Vorgehen selbst und alle möglichen Optionen durchgespielt und ggfl. detailliert erläutert werden.
Grüße,
Dirk