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b_user
Hallo zusammen,
letztes Jahr habe ich für ein Baugmeinschaftsvorhaben meinen Grundstücksanteil gekauft und auch den Bescheid für die Grunderwerbsteuer bekommen. Diese berechnete sich nur nach dem Grundstückskaufpreis. Von der vertraglichen Konstellation (Baubetreuungsvertrag für die Baugemeinschaft ist vor dem Grundstückskauf unterschrieben) könnte man meinem Fall auch als einheitliches Vertragswerk ansehen, sodass die Grunderwerbsteuer auf Grundstücks- und Baukosten fällig ist.
Meine Frage: Kann ich nun davon ausgehen, dass das Finanzamt in meinem Fall kein einheitliches Vertragswerk sieht? Oder, muss ich damit rechnen das nach Fertigstellung des Gebäudes (derzeit im Rohbau) noch mal ein (zweiter) Bescheid kommt, quasi für die Baukosten. Im ersten Bescheid steht nichts davon, dass dieser vorläufig sei.
Wie ist das bei Euch wenn Ihr ein einheitliches Vertragswerk habt und entsprechend die Grunderwerbsteuer auf beides zu zahlen habt? Habt ihr einen oder zwei Bescheide bekommen?
Wäre klasse, wenn jemand hier aus seiner Erfahrung berichten könnte, bisher habe ich leider nichts dazu gefunden, woran ich erkennen kann ob das Finanzamt ein einheitliches Vertragswerk sieht oder nicht.
Vielen Dank und schöne Grüße
b_user
letztes Jahr habe ich für ein Baugmeinschaftsvorhaben meinen Grundstücksanteil gekauft und auch den Bescheid für die Grunderwerbsteuer bekommen. Diese berechnete sich nur nach dem Grundstückskaufpreis. Von der vertraglichen Konstellation (Baubetreuungsvertrag für die Baugemeinschaft ist vor dem Grundstückskauf unterschrieben) könnte man meinem Fall auch als einheitliches Vertragswerk ansehen, sodass die Grunderwerbsteuer auf Grundstücks- und Baukosten fällig ist.
Meine Frage: Kann ich nun davon ausgehen, dass das Finanzamt in meinem Fall kein einheitliches Vertragswerk sieht? Oder, muss ich damit rechnen das nach Fertigstellung des Gebäudes (derzeit im Rohbau) noch mal ein (zweiter) Bescheid kommt, quasi für die Baukosten. Im ersten Bescheid steht nichts davon, dass dieser vorläufig sei.
Wie ist das bei Euch wenn Ihr ein einheitliches Vertragswerk habt und entsprechend die Grunderwerbsteuer auf beides zu zahlen habt? Habt ihr einen oder zwei Bescheide bekommen?
Wäre klasse, wenn jemand hier aus seiner Erfahrung berichten könnte, bisher habe ich leider nichts dazu gefunden, woran ich erkennen kann ob das Finanzamt ein einheitliches Vertragswerk sieht oder nicht.
Vielen Dank und schöne Grüße
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