B
Bauexperte
Hallo,
Siehe auch: https://www.hausbau-forum.de/threads/Tendenzen-bei-der-Grunderwerbsteuer.9738/
Liebe Grüsse, Bauexperte
Im Prinzip läßt sich der Fall ganz leicht beantworten. Haben Grundstücksverkäufer und Baubetreuer (BU) nichts miteinander zu tun, kann kein wirtschaftlicher Zusammenhang abgeleitet werden (BU hat Dir das Grundstück besorgt, Dich auf die Vakanz des Grundstückes hingewiesen o.ä.), entfällt die Grunderwerbsteuer lediglich auf den Part der Grundstückskosten. In allen anderen Fällen wird sie auf Haus + Grund fällig.letztes Jahr habe ich für ein Baugmeinschaftsvorhaben meinen Grundstücksanteil gekauft und auch den Bescheid für die Grunderwerbsteuer bekommen. Diese berechnete sich nur nach dem Grundstückskaufpreis. Von der vertraglichen Konstellation (Baubetreuungsvertrag für die Baugemeinschaft ist vor dem Grundstückskauf unterschrieben) könnte man meinem Fall auch als einheitliches Vertragswerk ansehen, sodass die Grunderwerbsteuer auf Grundstücks- und Baukosten fällig ist.
Siehe auch: https://www.hausbau-forum.de/threads/Tendenzen-bei-der-Grunderwerbsteuer.9738/
Liebe Grüsse, Bauexperte