Kannst du das näher ausführen? Also nicht. dass es das gibt, sondern warum es zum vorliegenden Sachverhalt 3 Meinungen geben kann?
Weil es in der menschlichen Natur liegt? Unabhängig von Beruf oder Berufung. Es gibt keine DIN, welche nicht auch einen gewissen Spielraum an Interpretation zuließe
Ich vermute, der Bauleiter der Hausbaufirma.
Du vermutest, das ist interessant. Hast Du denn beim Bauleiter unmißverständlich nachgefragt, ob die Kellerdecke überhaupt vernünftig belegbar ist oder ob Ausgleichsmaßnahmen ergriffen werden müssen? Es sollte doch eine Abnahme vor Beginn der Eigenleistungen gegeben haben?
Wie ich geschrieben habe, ist mir der schiefe Boden vor Verlegung des Parketts aufgefallen.
Das wäre mir in dieser Deutlichkeit neu.
Aber, es abzukürzen - den "schwarzen Peter" kannst Du imho nur Dir selbst zuschreiben. Dir ist zwar der "schiefe" Boden aufgefallen, Du hast nicht sofort reklamiert, sondern munter das Parkett verlegt. Insofern trifft Dich eine nicht unerhebliche Mitschuld, am Status quo und ich bin geneigt zu vermuten, daß dem Lieferanten der fertigen Kellerdecke - im Falle eines Rechtsstreites - kein Verschulden angehaftet werden kann, weil er über einen "möglichen" Mangel erst dann von Dir informiert wurde, als es für ihn zu spät war, nachzuarbeiten. Es dürfte auch schwer werden, dem Bauleiter ein Verschulden nachzuweisen, da die Abnahme ja faktisch durch Deine EL stattgefunden hat. Ein RA wird Dir mehr dazu sagen können, wenn Du Glück hast, der RA hier auf dem Forum. Ich antworte lediglich aus meiner täglichen Praxis; fehlbar natürlich.
Juristen haben da so einen schönen Spruch: Unkenntnis schützt nicht vor Strafe
Liebe Grüsse, Bauexperte