G
globetrotter
Hallo zusammen,
mittlerweile haben wir das in dem https://www.hausbau-forum.de/threads/3-geschossig-nach-34-baugb-gerechtfertigt.12413/ erwähnte Grundstück reserviert und beschäftigen uns intensiver mit dem Bau des 3- Geschössers (dazu aber in einem anderen Thread mehr).
Die Wohnungsgesellschaft, von der wir das Grundstück kaufen würden, hat ein Mehrfamilienhaus, was darauf stand, abreißen lassen. Dabei ist auch der Keller ausgehoben und wieder verfüllt wurden. Die Mauern (ich nehme mal an die Außen, oder alle tragenden?) waren allerdings nicht Bestandteil und blieben wahrscheinlich erhalten. Käufer anderer Grundstücke, deren Abriss der darauf sich befindenden Häuser damals auch mit in Auftrag gegeben wurden, hatten bereits die Überraschung erlebt, dass einiges an Bauschutt dort abgelagert wurde. Deshalb hat sie uns zu einem Bodengutachten (bzw. Schürfgutachten => was ist das?) geraten (auch bereits in der jetzigen Reservierungsphase).
Was ist bei diesem zu beachten. Soweit ich gelesen habe ist bei einem normalen Baugrundgutachten nicht unbedingt ein Altlastengutachten mit enthalten. Das wäre in dem Fall aber sicher auch sinnvoll, richtig? Dies ist hier generell empfehlenswert, auch da der Arsen und Schwermetallgehalt aufgrund des Altbergbaus häufiger erhöht ist.
Wir haben bis jetzt natürlich noch keine (konkreten) Vorstellungen, wo genau unser Haus stehen wird (aber ziemlich genau, da wir an das auf dem Nachbargrundstück stehende Mehrfamilienhaus direkt anbauen sollen). Macht es Sinn, dieses erst zu klären, um genau an deren Umriss dann die Bohrungen vornehmen zu lassen, oder kommt es letztlich auf den genauen Meter dann doch nicht an, und wir könnten dies bereits in Auftrag geben.
Zu dem Nachbargrundstück die nächste Frage. Soweit ich mich belesen habe, muss man bei einer Grenzbebauung die Einwilligung des Eigentümers des Nachbargrundstückes erhalten. Ist die auch in unserem Fall einzuholen, auch wenn die Stadt (ohne Bebauungsplan) die geschlossene Bauweise vorschreibt?
Vielen Dank vorab.
mittlerweile haben wir das in dem https://www.hausbau-forum.de/threads/3-geschossig-nach-34-baugb-gerechtfertigt.12413/ erwähnte Grundstück reserviert und beschäftigen uns intensiver mit dem Bau des 3- Geschössers (dazu aber in einem anderen Thread mehr).
Die Wohnungsgesellschaft, von der wir das Grundstück kaufen würden, hat ein Mehrfamilienhaus, was darauf stand, abreißen lassen. Dabei ist auch der Keller ausgehoben und wieder verfüllt wurden. Die Mauern (ich nehme mal an die Außen, oder alle tragenden?) waren allerdings nicht Bestandteil und blieben wahrscheinlich erhalten. Käufer anderer Grundstücke, deren Abriss der darauf sich befindenden Häuser damals auch mit in Auftrag gegeben wurden, hatten bereits die Überraschung erlebt, dass einiges an Bauschutt dort abgelagert wurde. Deshalb hat sie uns zu einem Bodengutachten (bzw. Schürfgutachten => was ist das?) geraten (auch bereits in der jetzigen Reservierungsphase).
Was ist bei diesem zu beachten. Soweit ich gelesen habe ist bei einem normalen Baugrundgutachten nicht unbedingt ein Altlastengutachten mit enthalten. Das wäre in dem Fall aber sicher auch sinnvoll, richtig? Dies ist hier generell empfehlenswert, auch da der Arsen und Schwermetallgehalt aufgrund des Altbergbaus häufiger erhöht ist.
Wir haben bis jetzt natürlich noch keine (konkreten) Vorstellungen, wo genau unser Haus stehen wird (aber ziemlich genau, da wir an das auf dem Nachbargrundstück stehende Mehrfamilienhaus direkt anbauen sollen). Macht es Sinn, dieses erst zu klären, um genau an deren Umriss dann die Bohrungen vornehmen zu lassen, oder kommt es letztlich auf den genauen Meter dann doch nicht an, und wir könnten dies bereits in Auftrag geben.
Zu dem Nachbargrundstück die nächste Frage. Soweit ich mich belesen habe, muss man bei einer Grenzbebauung die Einwilligung des Eigentümers des Nachbargrundstückes erhalten. Ist die auch in unserem Fall einzuholen, auch wenn die Stadt (ohne Bebauungsplan) die geschlossene Bauweise vorschreibt?
Vielen Dank vorab.