Heizungsbaufirma - Mehr geleistet als vereinbart

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B

Bauexperte

Guten Tag,

Im Übrigen bin ich Anhänger des indischen Prinzips "Watma hatma, hatma", welches auch auf Unterlagen / Briefe / Emails etc. anwendbar bin. Ich will Dinge vorzeigen können, im wahrsten Wortsinne.
Bin ich ganz bei Dir, abseits dessen, daß ich für Alles andere viel zu faul bin.

Bevor es zu Mißverständnissen kommt: ich schätze Deine Beiträge hier, Deinen trockenen Humor sowieso, allem voran Deine rhetorischen Fähigkeiten. Jedoch ....

... denke bitte auch an die naiven Gemüter hier, wenn Du antwortest ;)

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
V

Voki1

ich schätze Deine Beiträge hier, Deinen trockenen Humor sowieso, allem voran Deine rhetorischen Fähigkeiten.
Danke für die Blumen, Hase. :D

Ich ahnte, dass irgendwo der Haken sein muss.

... denke bitte auch an die naiven Gemüter hier, wenn Du antwortest
Das erlaube ich mir viel mehr, als es vermutlich den Anschein hat. Juristische Belange lassen sich oft sehr leicht vereinfacht darstellen. Natürlich leidet hierunter die Qualität der Aussage. Gleichzeitig werden solche Aussagen auch ein wenig "garniert". Einerseits scheint es wichtig, dass hier auch Mut gemacht wird. Die Erfolgsaussichten im Bauprozessen stehen für den Bauherren oft gar nicht mal so übel. Er ist i.d.R. der Laie und kennt sich nicht aus. An die Professionalität des Unternehmers werden sehr viel höhere Anforderungen gestellt. Es gilt also, ausreichend Sicherheit für eine etwaige Streitbereitschaft herzustellen.

Andererseits sind die Dinge oft hoch komplex. Die rechtliche Situation nach einer wahren Flut von Anrufen, Gesprächen, Emails, Briefen, SMS kaum noch abzuschätzen. Häufig tauchen erst nach und nach neue Informationen auf, die absichtlich oder aus Versehen nicht mitgeteilt worden sind. Hier gilt es, ein wenig Angst zu machen, dass die Tätigkeiten ab dem Beginn von Streitigkeiten gerade nicht mehr von den Bauherren zu Leisten sind. Man kann hier sehr, sehr leicht richtig schlimme Fehler machen, die hunderte oder tausende Euro kosten können. Also fast stereotyp der Verweis auf das Aufsuchen eines Fachanwalts.

Ich denke, dass der Weg so klar beschritten werden kann. Und ... wir werden doch das Terrain nicht den so wenigen Mitgliedern überlassen, der Kerze auf einer Torte nur ein wenig ... weniger kräftig .... leuchtet. Die Niveaulosen sind eine Spezialkaste. Die verschwinden oft so schnell, wie sie unter ihrem Stein hervorgekrabbelt sind. ;)
 
W

wewerad

Hallo,


Das ist natürlich grundsätzlich richtig ...

... nur - bist Du wirklich sicher, daß dem TE nicht eine Mitverschulden angelastet werden kann, da er lediglich mündlich (dürfte für den Beweis interessant werden) reklamiert, ansonsten geduldet hat? Es versäumt hat, schriftlich auf die Einhaltung der vertraglich geschuldeten Leistung des Gewerkes Sanitär, Heizung & Klima zu pochen?

Ich mahne hier etwas Vorsicht an, bevor der TE - auch ob des posts von Manu, welches vollkommen andere Voraussetzungen mitbrachte (es sei denn, der BU des TE bläst in das gleiche Horn) - sich in Siegerlaune wiegt ;)

Liebe Grüsse, Bauexperte
TE muss lediglich rügen (=reklamieren) wenn zu wenig oder mangelhafte Leistung erbracht wurde. Die Beweispflicht sehe ich eher beim Auftragnehmer. Dieser muss nämlich nachweisen, dass zusätzliche Leistung bestellt wurde. Kann er das nicht, so kann er entweder die zusätzlichen Posten wieder ausbauen oder alles so belassen und die ursprünglich vereinbarte Leistung in Rechnung stellen.
Anders liegt der Fall, wenn der TE einen Mangel sieht. Will er die Zirkulationspumpe wieder ausgebaut wissen, so muss er sich mit der Frage auseinandersetzen, warum er nicht unverzüglich nach Erkennen des "Mangels" gerügt hat (bzw. mit der Frage, ob die mündliche Rüge an den Monteur ausreichend ist).
 
S

stefanh

Hallo Zusammen,

vielen Dank für die vielen Antworten, das hat mir weitergeholfen!

Ich habe jetzt einen Brief an die Firma geschickt in der ich detailliert meine Sicht der Dinge schildere. Ich bin insbesonders auf die Vertragsklauseln und die getätigten Zahlungen eingegangen und darauf, dass ohne unser Wissen und ohne unsere mündliche und schriftliche Genehmigung einfach Zusatzgeräte eingebaut wurden die Mehrkosten verursachen. Speziell auch der Einbau eines Zirkulationssets der die Energiebilanz verschlechtert.

Da die Mehrkosten im Verhältnis zum Gesamtinvest eher gering sind, halte ich das für die derzeit Beste Lösung. Schließlich sind das ja auch nur Menschen mit denen man reden kann ohne gleich mit dem Anwalt zu drohen. Derzeit bestehe ich aber auf die vertraglich festgelegte Summe.

Jetzt heißt es abwarten was die Firma von meinem Vorschlag hält. Irgendwie wird man sich schon einig (hoffe ich) :-)

Danke nochmal für eure Hilfe, ich melde mich wenn es ein Ergebnis gibt!
 
V

Voki1

Setze Dich mit einem Fachanwalt für Baurecht zusammen und erörtere die weiteren Schritte. Keine eigenen Tätigkeiten mehr, welche nicht mit dem Anwalt abgestimmt sind.
Ich denke, dass "vom mit Anwalt" drohen hier nicht die Rede war, sondern eher von einer Abstimmung mit selbigem.

Jetzt heißt es abwarten was die Firma von meinem Vorschlag hält. Irgendwie wird man sich schon einig (hoffe ich)
Hierzu wäre es vermutlich zweckmäßig, wenn man die rechtliche Situation gut abschätzen kann. Gerade dann, wenn man sich (leider) nicht einig wird. ;) Erst dann gehen die Querelen los und dann kommen alle Äußerungen und jeder Schriftwechsel auf den Tisch. Bei unklaren Situationen wird dann ausgelegt werden müssen, was die Parteien mutmaßlich vereinbarten wollten und was nun gilt.

Viel Spaß bei der Hobby-Juristerei. ;)
 
Zuletzt aktualisiert 29.11.2024
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