B
Bauexperte
Das ist so nicht richtig. Da der Käufer die Notarkosten üblicherweise trägt muß er auch für die Kosten gerade stehen, welche - nach verbindlich verabredetem Notartermin - im Falle des Rücktritts entstehen. Die so ausgelöste Rechnung geht ohne Umweg an den abtrünnigen Käufer, wobei sich die so entstandenen Kosten im Rahmen halten dürften ;)Als Verkäufer würde ich sogar bevorzugen das der Käufer den Notar bestellt. Springt er vor Unterzeichnung dann doch noch ab, hat er die Notarkosten an den Hacken. Im anderen Fall müsste der Verkäufer sich die dann nochmal vom abgesprungenen Käufer wieder holen...
Liebe Grüsse, Bauexperte