B
Bauexperte
50,00 - RA :rolleyes:Offiziell ist es aber scheinbar so, das derjenige erst mal gegenüber dem Notar verpflichtet ist, der ihn bestellt.
In der Praxis ist es so - und ich kenne keinen Kollegen, welcher das anders handhaben würde, daß der Notar "im Namen und Auftrag" des Käufers beauftragt wird. Ich hänge mir doch nicht ohne Not eine Laus in den Pelz ;)
Bei Privatleuten mag das vielleicht anders laufen; allerdings auch nur dann, wenn sie sich das Geld für kluge Beratung sparen (wollen).
Liebe Grüsse, Bauexperte