Allerdings würde ich die Schenkungen der Eltern innerhalb der Familie intern als private zinslose Darlehen deklarieren, welches dann zurück zu bezahlen wäre, wenn eine Trennung und spätere Auszahlung ansteht.
Schenkungen und Erbschaften werden beim Zugewinnausgleich regelmäßig nicht betrachtet. Meines Erachtens sollten die jeweiligen Eltern genau darauf achten, wem sie schenken (Gibt es getrennte Konten? Die Schenkung sollte dann zielgerichtet mit entsprechendem Kommentar überwiesen werden.) Die Eltern können natürlich, wenn Sie es wollen, die Eheleute zu gleichen Teilen beschenken oder auch gezielt das Schwiegerkind ;-).
(In meinem Fall haben meine Eltern deutlich gesagt, das Geschenk sei "für uns beide". Ob ihnen die Tragweite dieser Aussage bewusst war, weiß ich nicht. Geht auch nicht um große Beträge bei uns, von daher egal. Ach ja, an Trennung denken wir natürlich so oder so nicht :D )
Zum Zeitpunkt der Heirat hat meine Frau ca. 65.000€ in die Ehe gebracht. Ich nichts.
Glückwunsch, übrigens :-)!
Wie macht man nun am fairsten die Grundbucheintragung
Keine Ahnung, aber im Falle einer Trennung wird -- wenn nichts anderes vereinbart ist -- ein Zugewinnausgleich durchgeführt und dafür ist es egal, wie ihr im Grundbuch steht. Ich würde daher 50:50 wählen.