Werkvertrag -> Erfolg geschuldet -> Vergütungspflicht nach Abnahme des vertraglich geschuldeten Werks -> hier keine Abnahme erfolgt, da Schaden -> keine Abnahme = keine Vergütung geschuldet.
Hast du eine eigene Bauleistungs-/Haftpflichtversicherung abgeschlossen? Einige Versicherer decken nämlich auch den Verlust (z. B. durch Diebstahl) oder die Beschädigung von Baumaterialien ab.
Ja, ich habe eine Bauleistungsversicherung sowie eine Bauherrenhaftpflicht. Diese deckt solche Schäden auch ab. Laut Bauvertrag hat der AN sich aber verpflichtet, selbst für seine Gewerke Versicherungen abzuschließen.
Naja, der Preis ist fest...er wird mir das schriftlich begründen müssen, wenn er irgendwo einen Mehrpreis verlangt. Dies kann eigentlich nur bei nicht im Bauvertrag vereinbarten Sonderleistungen entstehen...ich habe ihm jetzt die Bilder zukommen lassen und ihn auf die Beschädigungen hingewiesen. Die Steine werden ausgetauscht...na mal schauen. Werde versuchen mir das Vorort anzuschauen, damit nicht die abgeplatztzen Steine verbaut werden.
Von den abgeplatztzen Steinen können ja immer noch z. B. halbe gemacht werden, die an Wandenden oder -durchbrüchen benötigt werden. Also ist es ja kein Totalverlust für den Unternehmer.