Die Gestaltungsmöglichkeiten sind mir klar. Die würden das Konstrukt noch etwas attraktiver machen.Ich würde das ganze außerdem mit einem Steuerberater durchsprechen: du darfst ja an direkte Familienangehörige eine verbilligte Miete nehmen. Da gilt die 66% Regel. Denn schließlich musst du die Mieteinnahmen versteuern bzw in Deiner Steuererklärung angeben.
Gut so! :)Die Gestaltungsmöglichkeiten sind mir klar. Die würden das Konstrukt noch etwas attraktiver machen.
PS: Auch wenn ich im Thema Einkommensteuer nicht mehr ganz so fit bin, sind noch einige Reste aus der Weiterbildung zum Steuerfachwirt hängen geblieben, so dass ich mir den Gang zum Steuerberater sparen kann. :D
Bei diesen Voraussetzungen würde ich mich nicht verrückt machen; jedenfalls nicht per heute.Meine Eltern haben mal Interesse an der Wohnung bekundet und wurden jetzt auch angesprochen. Das Problem (laut meinen Eltern), dass der Eigentümer die Wohnung irgendwann in 10-15 Jahren vielleicht mal verkaufen möchte und sie Angst vor einer eventuellen Eigenbedarfskündigung im Alter haben.
Ich glaube du hast mich mißverstanden. Wenn dann hätte ich gleich versucht die Wohnung zu kaufen und nicht erst in 10-15 Jahren.im Übrigen weiß doch keiner, was in 10-15 Jahren zu zahlen sein wird, als das Dich Deine heutigen Zahlenspiele weiterbringen ;)